2011 - 2021

Januar 2012

Kunden der Favorit sollten Abschlusswerte ihres Objektes überprüfen.
Es wurde der BmU von Fällen berichtet, in welchen die Anschlusswerte zu hoch berechnet wurden.

28.01.2012

Fernwärme - Anschlusswerte sind kündbar.
Dafür hat die BmU seit vielen Jahren gekämpft, darauf hat die BmU seit vielen Jahren aufmerksam gemacht:
Die Anschlusswerte, also die verbrauchsunabhängigen Kosten des Fernwärmeanschlusses sind kündbar und damit dem veränderten Verbrauch anpassbar. Das wird jetzt noch einmal durch ein Interview der Rheinischen Post vom 20.01.2012 mit Sabine Schmelter, Vertreib AG RWE (Favorit gehört zum RWE-Konzern) klar.

"Wir als Wärmeversorger übernehmen den Wert, den der Kunde bestellt. Erscheint uns der bestellte Wert zu niedrig, dann stellen wir trotzdem diesen Wert beim Kunden ein, so dass gewährleistet ist, dass der Kunde nicht mehr Wärmeleistung in Anspruch nimmt als er bestellt hat."

Wechseln kann man immer, wenn der Vertrag abgelaufen ist – das ist natürlich von Kunde zu Kunde verschieden.

"Anschluss- und Versorgungsverträge in Hochdahl, die nach dem 01.04.1980 geschlossen wurden, haben in der Regel eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren und verlängern sich jeweils um fünf Jahre, wenn keine Vertragspartei schriftlich mit einer Frist von neun Monaten kündigt. Eine Vielzahl von Verträgen in Hochdahl, die vor dem 01.04.1980 geschlossen wurden, sind seit November 2010 jederzeit mit einer Frist von neun Monaten kündbar."

Also: Vor jeder Vertragsverlängerung gehören die Anschlusswerte gründlich geprüft! Ist der Anschlusswert überdimensioniert, verliert man ggf. viele Jahre lang viel Geld: selbst der Nachfolger einer Immobilie ist u.U. an den (ungünstigen) Vertrag dann gebunden!

Die BmU hat mehrfach in der Vergangenheit auf diesen Umstand hingewiesen und zähe Verhandlungen bewirkt, in denen Favorit schon vor Jahren z.B. nach Wärmedämmung entsprechende Preisanpassungen nach Vertragsablauf vornahm.

23.08.2012

Bundeskartellamt stellt überhöhte Preise in Fernwärmenetzen mit Anschlusszwang fest.
Bundeskartellamt stellt überhöhte Preise in Fernwärmenetzen mit Anschlusszwang fest Das Bundeskartellamt hat umfangreiche Untersuchungen zur Fernwärme in Deutschland angestellt. Bernhard Osterwind, BmU-Vorsitzender, stellt fest: "Die Untersuchung vom August 2012 bestärkt uns in unserer langjährigen Forderung nach Transparenz und Gerechtigkeit der Fernwärmepreise in Hochdahl."

Die Sektoruntersuchung des Kartellamtes (Anlage) hat deutlich gemacht, dass die Preise in Gebieten, in denen eine durch die Kommune auferlegte Verpflichtung zum Anschluss an das Fernwärmenetz besteht, tendenziell höher sind. Das Bundeskartellamt empfiehlt daher, auf die Einräumung solcher rechtlichen Monopolstellungen zu verzichten.

Zur Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Heizsystemen sollten die Fernwärmepreise künftig im Internet veröffentlicht werden und kürzere Vertragslaufzeiten von Fernwärmeverträgen abgeschlossen werden.

Abschlussbericht Sektoruntersuchung Fernwärme (PDF)


22.03.2015

BmU legt Kompromissantrag der Koalition zum Klimaschutzkonzept –Teil Fernwärme- vor. (PDF)


24.03.2015

Rat berät Änderungsanträge zum Klimaschutzkonzept. (PDF)


16.10.2015

Erste Sitzung des Arbeitskreises Fernwärme enttäuscht.
Bernhard Osterwind, Fraktionsvorsitzender der BmU, kritisiert die aus seiner Sicht falschen Prioritäten des Arbeitskreises Fernwärme.

Auf Betreiben der BmU wird das Protokoll des Arbeitskreises Fernwärme im Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr am 27.10.15 erstmals zur öffentlichen Kenntnis gegeben. 

Auf Initiative der BmU hat der Arbeitskreis vom Stadtrat das Ziel vorgegeben bekommen "Es soll untersucht werden, wie der Anschlusszwang aufzuheben ist". Wichtiges Anliegen des Arbeitskreises, ausweislich seiner ersten Sitzung im August, ist aber wohl die Vorbereitung einer "Kampagne" , welche das "Image" der Fernwärme stärken soll. Explizit sollen Maßnahmen vorbereitet werden mit dem Ziel, dass der Anschlusszwang bei Eigentumsübertragung an den neuen Eigentümer auch rechtlich in verbindlicher Form erfolgt (wie es derzeit schon Rechtslage ist, aber häufig nicht umgesetzt wird). Statt sich mit der Durchsetzung des Anschlusszwanges zu beschäftigen, sollte sich der Arbeitskreis auch mit der Aufhebung des Anschlusszwanges beschäftigen, wie es ihm vom Stadtrat vorgeben wurde. Davon findet sich im Arbeitskreis auch unter dem Tagesordnungspunkt "Zukunftskonzept" nichts. Überhaupt beschränken sich die Ausführungen zu einem "Zukunftskonzept" in der ersten Sitzung des Arbeitskreises nur auf das Imagekonzept pro Fernwärme in der alten Verfassung. Einstimmig wurde in dem Arbeitskreis der Vertreter von RWE als Leiter des Arbeitskreises gewählt. Osterwind: "Auch dies ist kein deutliches Signal für eine anbieterunabhängige Arbeit des Arbeitskreises". Die Ablehnung des Produktes Fernwärme, welche besonders in Hochdahl durch hohe Preise über dem Durchschnitt (die Überprüfung durch das Bundeskartellamt läuft), sehr alte Leitungsnetze, eine Monopolstellung bis zum Jahr 2027 (Osterwind: „Länger als das Monopol der Deutschen Bundespost hielt"), intransparente Rechnungen, unflexible Anpassung des Grundpreises gekennzeichnet ist, bezeichnet das Protokoll der ersten Arbeitskreissitzung als "irrational". 

Osterwind: "Kritiker der Hochdahler Fernwärme als "irrational" abzustempeln ist der erste Schritt die Ziele des Arbeitskreises zu verfehlen und die Hoffnungen, die in ihn gesetzt sind, zu enttäuschen." Hoffen wir, dass diese Lücken in den nächsten Sitzungen abgearbeitet werden.

Dezember 2025

Das Leitungsnetz ist so marode, dass 2015 auf der Schimmelbuschstraße nach einem Rohrbruch der Hauptleitung Heißwasserfontänen aus der Kanalisation schießen.





13.02.2017

Vergleich vor dem Bundeskartellamt. (PDF)

"Ein missbräuchliches Verhalten liegt nach § 19 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 GWB vor, wenn ein Unternehmen Entgelte fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden."

"Nach vorläufiger Würdigung der Beschlussabteilung hat sich die Beteiligte missbräuchlich verhalten, in dem sie im betrachteten Zeitraum in den folgenden 17 Fernwärmeversorgungsgebieten überhöhte Entgelte gefordert hat: ... Hochdahl "

"Die von der Beteiligten angebotene (oben unter Rn. 11 dargestellte) Zusage zur Rückerstattung führt zeitnah zu einer finanziellen Entlastung der betroffenen Kunden, die das Verhalten der Beteiligten hinsichtlich möglicher überhöhter Preise im Betrachtungszeitraum der Jahre 2010 bis 2012 kompensiert."

Da Innogy 2018 zu den alten Preisen zurückgekehrt ist, die bereits als missbräuchlich festgestellt worden waren, sollte erneut offenkundig ein Missbrauch vorliegen.

April 2018

Über 20 Jahre ist die BmU gegen Mauern angerannt. Erst jüngst hat der Stadtrat sich einmütig hinter eine Klage gegen den Fernwärmeversorger gestellt, um für gerechte Fernwärmepreise zu sorgen.

Ein ehemaliges CDU-Ratsmitglied kommentiert: "Das muss man der BmU lassen. DAS ist ihr Erfolg!!! Danke"

November 2019

Da innogy mit Erfolg einen Preisvergleich durch die Stadt bisher verhindert, hat sich die BmU erneut an das Kartellamt gewandt. [zum Text des Schreibens - zur pdf]

Dezember 2019

Die Antwort des Bundeskartellamtes

Die BmU hat einen Textbaustein vom Bundeskartellamt als Antwort bekommen. Dabei hat das Bundeskartellamt im 2. Absatz sogar versäumt, statt Versorgungsgebiet Monheim in „Versorgungsgebiet Hochdahl“ zu ändern.
Im Übrigen lautet die Botschaft:
Das Kartellamt ist sich unsicher eine angemessene Preisminderung juristisch durchzufechten. Deswegen wollen sie den Fall nicht erneut anpacken. (Das Antwortschreiben als pdf)
Konsequenz: die Überwachung des Monopols funktioniert nicht. Und: das Monopol funktioniert.
Das kann als Konsequenz des mündigen Bürgers nur bedeuten: Jetzt erst Recht. Denn was noch nicht Recht ist muss Recht werden.

Dezember 2019 bis Juni 2020

Unterschriftenaktion
Nach massiven Preiserhöhungen der Fernwärme in den Abrechnungen zu 2018 hat die BmU eine Unterschriftenaktion für gerechte Fernwärmepreise durchgeführt, mit der Forderung, dass das Verfahren gegen innogy wegen Preiswuchers wieder aufgenommen wird.
Auch wenn angesichts der Corona-Pandemie keine Informationsstände durchgeführt werden konnten, konnten der Landeskartellbehörde Ende Mai über 400 Unterschriften vorgelegt werden.

Februar 2020

BmU-Rebellen kämpfen gegen das innogy-Imperium: Karneval in Erkrath (mehr...)



Mai 2020

BmU reicht 400 Unterstützungsunterschriften bei der Kartellbehörde ein  (Zum Schreiben an die Kartellbehörde)

Juni 2020

Die Kartelbehörde hat nach Vorlage der Unterschriften zugesichert, das Preisniveau der Fernwärme in Erkrath erneut zu prüfen. (mehr)

September 2020

innogy (neu E.on) mauert weiter und gibt dem Landeskartellamt keine Zahlen heraus. Dieses kündigt eine landesweite Abfrage der Fernwärmepreise an. (mehr)

November 2020

In einem Teilurteil stellt das Landgericht Düsseldorf die Kartellrechtswidrigkeit des Fernwärmevertrages fest. Und dass die Laufzeitverlängerung 2017 durch innogy (neu E.on) unwirksam war.
[zur Urteilsbegründung]
E.ON legt Rechtsmittel gegen dieses Urteil ein.
Die Klage der Stadt hat hier aber den ersten Erfolg gebracht. Wir kommen somit dem Ziel einer Neuausschreibung näher.

August 2021 - Abschluss des Kartellverfahrens Fernwärme verzögert sich

Auf Betreiben der BmU hat die Landeskartellbehörde eine Untersuchung über die Fernwärmepreise in NRW durchgeführt. Die BmU hält die Preise in Hochdahl für überhöht. Leider ergeben sich wegen des Hochwassers Verzögerungen, da einige Fernwärmebetreiber vom Hochwasser betroffen sind. Ergebnisse können eventuell Ende des Jahres erwartet werden.

Oktober 2021 - Sektoruntersuchung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie veröffentlicht

Zum Dokument (pdf)
Mit ihrer Unterschriftenaktion für faire Fernwärmepreise war die BmU ein Mitauslöser dafür, dass sich die Kartellbehörde mit den Fernwärmeversorgern in NRW beschäftigt hat. Konkrete Ergebnisse der einzelnen Versorgungsgebiete liegen aber noch nicht vor.

Ende 2021 - Stadt stellt Klage gegen e.on ein und verzichtet auf Millionen

Die Klage der Stadt gegen e.on verlief vielversprechend. Man war auf einem guten Weg, gerichtlich festzustellen, dass (damals noch) innogy das Fernwärmenetz in Hochdahl ab 2017 unrechtmäßig weiterbetrieben hat und die Gewinne seitdem der Stadt Erkrath zustehen.

Der Stadtrat hat -in nicht-öffentlicher Sitzung- bei Gegenstimmen der BmU einem Deal mit e.on zugestimmt und beschlossen, das Netz zu kaufen und die Stadtwerke das Netz ab 2023 betreiben zu lassen. 

Aus folgenden Gründen war die BmU zum jetzigen Zeitpunkt dagegen:
- Die Klage hätte weiterverfolgt werden müssen, Erkrath entgehen jetzt nicht nur Millionenbeträge, nein, die Stadt zahlt auch noch für die Übernahme.
- Erkrath hätte auch genügend Zeit gehabt, vor der Übernahme ein Konzept zur Dekarbonisierung aufzustellen, d.h. zur Umstellung auf regenerative Energiequellen.
- Zudem hätte das Netz aus unserer Sicht auch ausgeschrieben werden sollen, mit der möglichen Maßgabe, einen im Bereich der Dekarbonisierung erfahrenen Betreiber zu finden.

Die Gedanken der BmU kurz (weiter...)

Lesen Sie dazu die ausführliche Begründung von Bernhard Osterwind (weiter...).