Resolutionsentwurf der BmU zur CO-Pipeline
Die Stadt Erkrath wird den Kampf gegen die CO-Pipeline nicht aufgeben
Das Urteil des OVG-Münster vom 31.8.2020 ist nicht das Ende im Kampf gegen die CO-Pipeline.
Im Gegenteil: Die Durchleitung von Kohlenmonoxid in einer Druckleitung durch Erkrather Stadtgebiet z.T. direkt neben Wohnhäusern, wird nie tolerierbar werden. Der Rat der Stadt Erkrath sagt deswegen zum einen weiterhin die juristische Unterstützung der Klägerinnen und Kläger gegen die CDU-Pipeline zu.
Der Rat der Stadt Erkrath bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit dem Kreis und den Nachbarkommunen im Kampf gegen die CO-Pipeline. Einen besonderen Dank spricht der Rat der Stadt Erkrath auch den ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern aus, die in Erkrath und in den Nachbarstädten kontinuierlich über die Sicherheitsrisiken aufklären. Der Kampf gegen die CO-Pipeline eint uns über alle parteipolitischen Unterschiede hinweg. Deswegen rufen wir angesichts des Urteils des OVG Münster dringlich die Landesregierung und den Landtag als Gesetzgeber zu: Heben Sie das Gesetz auf!
Trotz aller Sorgfalt erleben wir, wie technische Anlagen durch menschliche oder technische Fehler versagen. Im Fall der CO-Pipeline droht eine Katastrophe, wie sie unsere Stadt noch nie erlebt hat! Eine relative Sicherheit reicht bei diesem Risiko nicht. Der Rechtsweg ist kein Garant für richtige Gesetze. Für die richtigen Gesetze ist der Gesetzgeber verantwortlich. Heben Sie das Gesetz auf!