BmU: Aufsichtsrat soll Tarifstruktur Fernwärme ab 1.1.2023 behandeln

April 2022

Die BmU wendet sich an den Aufsichtsrat der Stadtwerke.
Er soll den Tagesordnungspunkt „Tarifstruktur Fernwärme ab 1.1.2023“ behandeln.
 
Es ist nur historisch begründbar, dass die EON Tarife je nach Straßennamen unterschiedlich sind und es ist auch nicht zu erklären, dass den zahlreichen über qm abgerechneten Einheiten die bedarfsgerechte Anpassung des Grundpreises verwehrt bleibt.

Die alten Sondertarife sollen transparent gemacht werden.

Bei Klageerhebung gegen EON war ausdrücklich das Ziel ausgegeben, faire Fernwärmepreise im Gegensatz zu EON anbieten zu wollen.
 
Dem müssen nun Taten folgen, fordert die BmU, zumal CDU, SPD, Grüne, Linke und AfD die Klage gegen EON trotz bester Erfolgsaussichten zurückgenommen haben.

Wie in vielen anderen Fernwärmeversorgungsgebieten regt die BmU an, nur noch den Verbrauchspreis abzurechnen und den Grundpreis nicht zu erheben. Ggf. kann man über einen Mindestumsatz reden, welcher jedoch deutlich unter 25% zu liegen hat.

Dieser „Hochdahltarif“ ist allen Kunden mit auslaufendem / ausgelaufenen Vertrag anzubieten.
 
Im Übrigen mache ich auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) vom 29.10.2021 (2 S 2843/21, NVwZ-RR 2022,65) aufmerksam. Danach führen nichtöffentliche Beratungen über Gebührenkalkulationen grundsätzlich zur Rechtswidrigkeit. Es handelt sich zwar hier nicht um eine Gebühr, ein transparentes Verfahren stärkt aber sicher die Bindung der Kunden an die Stadtwerke.

Bernhard Osterwind