Sehr geehrter Herr Schultz,
Herr S. (Name aus Datenschutzgründen auf der Homepage abgekürzt) hat sich bei uns über die Missachtung der Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung u.a. durch die von der Stadt beauftragten Unternehmen beschwert. Er hat immer wieder außerhalb der erlaubten Zeiten den Einsatz u.a. mit Laubbläsern beklagt.
Unseren Mailverkehr mit der Stadt habe ich angefügt (von links nach rechts)
• 15.11.2015 Mail an Frau Dähnert / Herrn Schmidt (Stadt Erkrath) ohne Rückantwort
• 17.06.2016 Mail an Ordnungsamt
• 18.06.2016 Antwort von Herrn Döhr (Ordnungsamt)
• 26.08.2016 Mail an Ordnungsamt
• 29.08.2016 Antwort von Herrn Döhr (Ordnungsamt)
• 2017 2 Anrufe zum Thema in „Bürgermeistersprechstunde“ (1 x mit Pressesprecher, 1 x mit Sekretärin, die das Thema weitergeben wollten)
o 1 Anruf Beschwerdestelle (Weiterleitung Sekretärin Bürgermeister)
o 2 Mails über Website Stadt (Beschwerden) ohne jegliche Rückantwort
• 2018
o 1 Mail über Website Stadt (Beschwerden ohne Rückantwort
o 1 Anruf Beschwerdestelle mit Zusicherung der Klärung
Ich bin verwundert, dass Herr S. angibt, dass die Verwaltung z.T. keine angemessene Reaktion auf seine Hinweise und Beschwerden erteilt habe.
Deswegen bitte ich um eine Berichtsvorlage im für Lärmschutz zuständigen Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr.
Wird über den Verstoß gegen die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung von Bürgerinnen und Bürgern geklagt?
Wie reagiert die Verwaltung auf diese oder ähnliche Beschwerden?
Sind aufklärende Gespräche geführt worden, ggf. Bußgelder aus diesem Grund verhängt worden, Verwarnungen ausgesprochen worden?
Werden die Vertragsunternehmen der Stadt (obwohl das eigentlich überflüssig sein sollte) zusätzlich auf die Einhaltung dieser Verordnung vertraglich hingewiesen?
Mit freundlichem Gruß
Bernhard Osterwind