Im Mai 1985 machte Bernhard Osterwind die Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass im Lärmschutzwall an der A 3 die Bitumendecke der alten Autobahn und diverser anderer Müll eingebaut wird. Im Umweltausschuss des Stadtrates am 15.08.1985 wird dem Erkrather Kommunalpolitiker versichert, alles sei nur eine Zwischenlagerung. Das Material werde vor Fertigstellung des Walles abgefahren.
Nachdem ein Umweltskandal unter Verbringung von Schadstoffen in einen Lärmschutzwall an anderer Stelle (A 46) in die Schlagzeilen kam, recherchierte Osterwind 1991 erneut. Ergebnis: Schon am 19.6.1985 hatte das Rheinische Autobahnamt Krefeld dem Stadtdirektor von Erkrath mitgeteilt, dass die Bitumenabfälle der alten Straßendecke und weiterer Bauschutt im Lärmschutzwall eingebaut wurden. Die Information im Umweltausschuss 1985 war also falsch.
Osterwind ließ nicht locker, und wollte wissen, ob es denn für die Verbringung von Bitumen in den Lärmschutzwall eine Genehmigung gab. Immerhin sind jahrzehntealte Straßendecken mit Bremsflüssigkeiten, Ölen, Reifenabrieb welche als Weichmacher krebserregende Weichmacheröle, sogenannte polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)enthalten, Blei aus den damals zulässigen Treibstoffen und sonstigen Rückständen der LKWs getränkt.
Nach dem Stand der Technik 1985 hätte man eine Eluatanalyse u.a. auf PAK machen müssen und die Straßendecken je nach Ergebnis der Deponieklasse 1 oder 2 zuordnen müssen. Zunächst wurde die Anfrage von Osterwind nicht auf die Tagesordnung des Umweltausschusses genommen, einen Monat später dann doch als Auftrag an die Verwaltung gegeben.
Erst nach wiederholter Anmahnung durch die BmU kam ein Jahr später die Antwort: „Eine Genehmigung für den Einbau von Straßendeckenmaterial in den Lärmschutzwall an der A 3 wurde nicht erteilt“. Diese Information ging am 07.09.92 dem Stadtdirektor in Erkrath vom Kreis Mettmann zu, 9 Monate nach der Anfrage. Im Übrigen sei die vollständige Akte beim Kreis Mettmann nicht mehr auffindbar.
Da niemand etwas unternehmen wollte, stellte Osterwind Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das 6. Kommissariat Umwelt nahm auch Ermittlungen auf. Am 15.06.1993 zeigte Osterwind an dem mittlerweile längst bewachsenen Lärmschutzwall dem ermittelnden Beamten, wo der Asphalt zu finden sei. Am 18.06.1993 erscheint unvermutet ein Artikel in der WZ "erste Ermittlungen liegen vor – aus Angst "schlafende Hunde" wecken zu können, halten die Behörden hier mit Einzelheiten (noch) hinter dem Berg." Dann hörte man nichts mehr von der Sache.
Bis 17 Jahre später der alte Beschleunigungsstreifen im Autobahnkreuz A3 auf 3 km zu einer vierten Autobahnspur Rtg. Oberhausen verlängert werden sollte. Osterwind sagte im Fachausschuss voraus, dass man am Fuße des anzuschneidenden Lärmschutzwalles Teile der vergrabenen Bitumen-Asphaltstraßendecken und Müllreste finden werde. So war es dann auch.
Nach 25 Jahren Ruhefrist sind alle flüchtigen Giftstoffe am Rande des Naturschutzgebietes natürlich schon ausgewaschen, der Asphalt ist wegen der ausgewaschenen/abgebauten PAK spröde/hart geworden
Die Akte schließt sich?