Wie bekannt, hat die Firma Wingas, welche die CO-Pipeline gebaut hat, versäumt, die Trasse vor Verlegung der Pipeline auf Kampfmittel untersuchen zu lassen.
Die Bezirksregierung hatte für die Durchführung der Suche nach Sprengmitteln eine Frist bis zum 31. Juli gesetzt. Diese Frist ist nun verstrichen, ohne dass die Firma die Kampfmittelfreiheit nachgewiesen hat. Nach Angaben in der WDR Lokalzeit von Montag hat die Frist aus Sicht der Bezirksregierung aber keine Folgen: Es gäbe sowie keine Methode, dies im Nachhinein zu tun. Da fragt man sich, warum wurde dann von der Bezirksregierung überhaupt diese Frist gesetzt?
Bernhard Osterwind (BmU) erinnert daran, dass die Pipeline auch in Erkrath durch Gebiete führt, in welchen Bombenabwürfe stattfanden. Dieses Gebiet sollte gar nicht nach Blindgängern durchsucht werden.
Bei einem Gefahrstoff wie Kohlenmonoxid (CO) ist dieses Verfahren ein weiteres Zeichen, wie nachlässig bei der Verlegung der Pipeline für dieses hoch giftige Gas mit Sicherheitsvorschriften umgegangen wurde. Dies ist ein weiterer Grund dafür, dass die Pipeline mit diesem Gas nicht in Betrieb gehen darf.
Wieso das zuständige Ministerium diesem Treiben tatenlos zusieht, ist unverständlich.
Bernhard Osterwind