Nach den bisherigen Verkehrszählungen und Verkehrsprognosen gehört dieser Bereich zu den stark mit Verkehr belasteten Straßen in Erkrath.
Hier befinden sich eng benachbart zwei Ampelkreuzungen, die vor allem in den Hauptverkehrszeiten zu vielen wartenden und Abgas produzierenden Fahrzeugen führen.
Begleiterscheinungen dieses in Zukunft noch vermehrt zu erwartenden Verkehres (u.a. LKW-Zuwächse auf das Dreifache durch Düsseldorfer Umplanungen) sind neue potentielle und teilweise gesicherte Gesundheitsrisiken für Anlieger und Nutzer sowie Umweltauswirkungen.
Derzeit verzeichnet das europäische Chemikalieninventar mehr als 100.000 Stoffe. Jährlich kommen ca. 1.000 neue hinzu. Dabei werden dann solche mit bekanntem Gefährdungspotential durch solche mit noch nicht erforschten ersetzt. Gerade die verbleibende Ungewissheit trägt zur Unsicherheit in Bezug auf die umweltbedingten Gesundheitsrisiken bei. In dieser Situation fällt der Beurteilung gesundheitlicher Wirkung von Luftschadstoffen, denen man oft nicht ausweichen kann, ein ganz entscheidender Stellenwert zu, wobei ein allgemeinverbindlicher Beurteilungsmaßstab von erheblicher Bedeutung ist. Die anteiligen Risiken der wichtigsten kanzerogen Luftschadstoffe sind dabei 73,3% Russpartikel, 3,9% Benzol, 2%Arsen, 2,9% Cadmium, 4,4% Asbest, 2,2% Chrom u. a.
Krebserzeugende Luftschadstoffe stellen innerhalb der Beurteilung ihrer Wirkung noch eine Besonderheit dar. Die Wahrscheinlichkeit, mit der eine solche Erkrankung ausgelöst wird, steigt mit der zugeführten Dosis und dessen Krebs erzeugender Potenz. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie sich die Situation heute darstellt.
Diese Risikoabschätzung bzw. –bewertung erfolgt stets auf der Grundlage des aktuellen Wissensstandes. Um die zur Verfügung stehenden Informationen von deren Unvollständigkeit oder Mehrdeutigkeit auszunehmen hat die EU das Vorsorgeprinzip in diesem Zusammenhang eingeführt. Es unterscheidet sich von der Prävention (Vorbeugung gegen bekannte Gefahren) dadurch, dass durch Messungen auch noch nicht bekannte Risiken in die Gefahrenabschätzung einbezogen werden.
Diesen Vorteil sollten wir schon jetzt nutzen, um die Interessen unser Stadt denen der Landeshauptstadt entgegensetzen und mit gleichen Argumenten begegnen zu können.
Durch die Beschlüsse des Rates der Stadt Düsseldorf droht zusätzlich in beträchtlichem Umfang LKW-Verkehr zwischen Düsseldorfer Zielorten und der A 3.
Wir versprechen uns von zeitlich begrenzten Messungen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein – Westfalen (LANUV) objektive Erkenntnisse, ob eine weitere Verkehrszunahme vor allem durch LKWs schon allein aus Gründen der Feinstaubbelastung (diese war ein wesentlicher Grund für Düsseldorf, den LKW-Verkehr umzulenken) für unsere Bürger überhaupt noch zumutbar ist.
Die Stadt Erkrath kann mit der beigefügten Screeningliste unmittelbar beim LANUV einen Antrag für 2008 ohne Kosten (!) für die Stadt stellen.
Es existieren in NRW 10 Messstationen, die in Absprache mit dem MUNLV für die Dauer eines Jahres nach Priorität eingerichtet werden.
Wir bitten als Standort die südliche Seite der Düsseldorfer Str. zwischen der Einmündung K 12 und der Einmündung Morper Allee zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
B. Osterwind
Fraktionsvorsitzender
PS: Dieser Antrag wurde von den Parteien abgelehnt. Vor allem Bündnis 90 / Die Grünen haben den Antrag abgelehnt.
Aufgegriffen wurde die Anregung der BmU, die zusätzliche Verkehrsbelastung der Düsseldorfer Str. durch Realisierung des neuen Generalverkehrsplanes von Düsseldorf durch ein Verkehrsgutachten überprüfen zu lassen. Auch dies ist bis heute nicht realisiert, da Erkrath noch warten will, bis die Düsseldorfer Pläne noch konkreter werden (was aus Sicht der BmU ein Versäumnis ist).
2009 wird eine Feinstaubmessstelle in Mettmann errichtet, 2008 stand sie in Wülfrath.