Bürgerbegehren zum Erbbaurecht auf der Neanderhöhe – CDU, SPD und FDP verhindern eine schnelle Entscheidung durch einen Ratsbürgerentscheid
Die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch eine Ratsmehrheit aus CDU und SPD im April 2019, das das Ziel hat, dass die Grundstücke des Gewerbegebietes auf der Neanderhöhe nur in Erbbaurecht vergeben werden dürfen, war laut des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf nicht rechtens.
Die BmU hatte das Rechtsgutachten, das dies empfohlen hatte, damals auch bereits deutlich kritisiert und nicht für die Ablehnung des Bürgerbegehrens gestimmt.
Dass die Stadt jetzt gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen will, lehnt die BmU ab.
Und um dem Urteil zu folgen, wurde von der BmU der Antrag gestellt, einen Ratsbürgerentscheid (hier leitet der Rat einen Bürgerentscheid ein; Terminvorschlag: Landtagswahl NRW) zu diesem Thema durchzuführen. Damit müsste die Initiative nicht nochmals 2000 Unterschriften sammeln und der Bürgerwillen könnte schneller zu Wort kommen. Je nach Ergebnis wird damit durch CDU und SPD auch die Bebauung der Neanderhöhe deutlich verzögert.
Ein Ratsbürgerbegehren wurde von einer Mehrheit aus CDU, SPD und FDP im Rat am 3.11.2021 abgelehnt.
Das Bürgerbegehren (nach Unterschriftensammlung und Zustimmung des Rates) bleibt aktuell aber noch möglich.
Die in der Sitzung geäußerte Bereitschaft der Verwaltung, auf den Verkauf zu verzichten bis das OVG Münster ggf. ein Urteil gefällt hat, ist auch hier interessant, da vor einiger Zeit von Seiten der Verwaltung noch Druck mit angeblichen Interessenten gemacht worden war.
Dieses Agreement wurde bei Gegenstimmen der FDP angenommen.
Langatmig, aber auch fast filmreif die Debatte (oder Einprügeln?) der Juristen der verschiedenen Fraktionen im Rat dazu.
Die BmU bleibt inhaltlich allerdings bei ihrer Haltung, dass sie eine reine Vergabe der Grundstücke alleine über Erbbaurecht nicht für sinnvoll erachtet und der Fragestellung des evtl. Bürgerbegehrens daher nicht befürworten würde. Im Bebauungsplan konnte die BmU damals -neben einem stärkeren Umweltausgleich und einer intensiveren archäologischen Begleitung- aber durchsetzen, dass die Vergabe über Erbbaurecht zu bevorzugen sei.
Der erstinstanzliche Gerichtsentscheid hat die Position der BmU bestätigt.