Leserbrief an die RP zu „Neanderhöhe: Bürger geben nicht auf“
In den Berichten über das Bürgerbegehren in Erkrath “Schützt die Neanderhöhe“ taucht immer wieder die Formulierung auf, das Begehren sei aus „formalen Gründen“ gescheitert. Was verbirgt sich hinter dieser Formulierung? Man könnte meinen, es seien lediglich einige Kleinigkeiten, die mit dem eigentlichen Inhalt nichts zu tun haben. Dies ist grundfalsch! Aus formalen Gründen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens es an der notwendigen Sorgfalt und Gründlichkeit bei der Formulierung der Fragestellung und deren Begründung haben fehlen lassen.
So haben die Initiatoren mit viel Einsatz den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Erkrath den Eindruck vermittelt, sie könnten mit der von den Initiatoren formulierten Frage und deren Begründung ein vom Rat der Stadt beschlossenes Vorhaben verhindern. Diese Fehler müssen sich die Initiatoren, von denen ja einer in besonderer Weise rechtskundig ist, zuschreiben lassen.
Sie tragen damit die eigentliche Verantwortung für die Enttäuschung und Verärgerung in der Bürgerschaft, auch wenn es ein schwerwiegender Fehler der in diesen Fragen unerfahrenen Verwaltungsführung war, das Bürgerbegehren “Schützt die Neanderhöhe“ nicht auch wie das Bürgerbegehren von „Erkrath 21“ rechtzeitig einem Fachanwalt vorzulegen.
Der von der BmU in dieser Situation geforderte Ratsbürgerentscheid ist der Versuch, die von den Initiatoren verprellten Erkrather Bürger und Bürgerinnen zu einem Votum, das der Gemeindeordnung entspricht, kommen zu lassen.
30.03.2019
Ernst Eumann