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27.08.2007: Neue Sachlage - Bayervilla zu verkaufen!

In dem am Dienstag, 28.08.07 erscheinenden Artikel der NRZ (Anlage) zum Antrag der BmU, das Planänderungsverfahren zur weiteren Bebauung im Bayerpark endlich einzustellen, (Anlage) äußert der Bürgermeister, er wolle das von der BmU beantragte Ende des Bebauungsplanverfahrens mit dem zusätzlichen Planungsgewinn nicht, weil sich ja doch noch ein Investor für ein Bürohaus im Bayerpark finden könnte. Er wolle das Verfahren nur nicht vorantreiben.

Das ist schon ein Hammer: da will der Eigentümer das Kutscherhaus incl. Anbaumöglichkeit versilbern und der Bürgermeister quittiert ihm naiv vor der Öffentlichkeit: wenn sich ein neuer Käufer findet, will er diesem dann das zusätzliche Planungsrecht geben. Kein Wunder also, wenn der derzeitige Eigentümer in seiner Anzeige auf die zusätzliche Bebauungsmöglichkeit des Grundstücks (gekauft hat er es als privates Grünland) setzt, wenn er diese Zusage an den künftigen Investor von "ganz oben" hat!

Warum will der Bürgermeister und seine CDU das Ende nicht? "Wir haben uns viel Arger eingehandelt". Frei nach dem Motto: "Jetzt haben wir schon so viel falsch gemacht, da können wir auch alles falsch machen."

Antrag der BmU, die Bebauungsplanänderung Bayerpark/Kutscherhaus einzustellen und nicht weiter zu verfolgen


An die Vorsitzende des Ausschusses für Planung, Verkehr und Umwelt

Sehr geehrte Frau Schimke,
sehr geehrter Herr Werner,

die BmU-Fraktion beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Verfahrenseinstellung Änderung des Bebauungsplan Nr. VIII 2A. Änderung Bayerpark, Kutscherhaus

auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr sowie der nachfolgenden Ratssitzung zu nehmen.

Begründung:

Anlass des Einleitung und Aufstellung des Änderungsverfahrens zum B-Plan VIII 2A (Das steht im Widerspruch zu den Informationen, von denen auch die Verwaltung noch 19.06.07 im Rat in einer Antwort auf die Anfrage der BmU-Ratsfraktion ausgegangen ist.) beginnend im August 2005 war, dass der Eigentümer der Fläche Überlegungen zur Erweiterung der Büronutzung des Grundstückes "Kutscherhaus" anstellte, um auf diesem Grundstück für seine Firma oder seine Mieter in der Bayervilla Arbeitsplätze zu errichten.

In der Anlage zu Vorlage 136/2005 mit der Überschrift: Umbau und Erweiterung des "Kutscherhauses" - Haus Falkenberg 2 in Hochdahl wird der Nutzerkreis so definiert: "Nutzer kann entweder der bisherige Mieter der Bayervilla sein, der Bedarf an weiterer Bürofläche geäußert hat und/oder die Firma W.I.R von Herrn Scholz." Auch die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geht von dieser Grundlage aus (Vorlage 144/2006).

Der Mieter der Bayervilla (Telco) hat im März 2007 Konkurs angemeldet.

Bayervilla und Kutscherhaus stehen zum Verkauf.
(Die über den ursprünglichen Kaufpreis des sanierungsbedürftigen Gebäudes informierten Ratsfraktionen können anhand der Differenz u.a. den Mehrwert durch den möglichen Planungsrechtsgewinn hinterfragen.)

Unter: http://www.immo-schwarze.de/objekte/profile/details.asp?ID=134002037 ist am 25.08.2007 zu lesen:

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Beschreibung

Das denkmalgeschützte Anwesen beherbergt derzeit drei Wohneinheiten im Dachgeschoss. Das Erdgeschoß wurde zu Büro- und Archivzwecken genutzt. Das große Grundstück offeriert noch eine interessante Baureserve. Gartenseitig kann an das bestehende Gebäude ein moderner Büroanbau mit ca. 700 qm; Nutzfläche gestellt werden. Gerne stehen wir Ihnen zur Realisierung dieses Vorhabens mit erfahrenen Architekten zur Seite.

Ausstattung

Die drei Wohneinheiten im Dachgeschoss sind teilweise modernisiert. Insgesamt präsentiert sich das Anwesen aber in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Nach den notwendigen Modernisierungsmaßnahmen entsteht hier eine Liegenschaft, die je nach Bedarf flexibel genutzt werden kann. Ob als reines Einfamilienhaus mit herrlichem naturnahen Garten, für den Freiberufler, der Wohnen und Arbeiten verbinden möchte - hier läßt sich alles realisieren. Auch das Architekturbüro oder die Anwaltskanzlei ist hier bestens aufgehoben.

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Obwohl das Änderungsverfahren noch nicht einmal in der Offenlage war, wird in der Verkaufsanzeige für 495.000 € (Verwirrender Weise wird der fragliche Bebauungsplan von der Verwaltung meist als VIII 2A, mal auch als VII 2 A bezeichnet: vgl. Auszug aus der vorläufigen Niederschrift über die 17. Sitzung des PlUV als Beschlussempfehlung an den Rat am 5.9.06. und Vorlage 144/2006. Auch wird in der Sachdarstellung in Vorlage 144/06 der Grundsatzbeschluss falsch datiert. Wir melden auch aus diesen Gründen Zweifel an der Rechtssicherheit des durchgeführten Änderungsverfahrens an.) also behauptet: "Gartenseitig kann an das bestehende Gebäude ein moderner Büroanbau mit ca. 700 qm; Nutzfläche gestellt werden."

Der Investor muss sich also durch Zusagen sehr sicher sein, dass, trotz der bisher zahlreichen Einwendungen und egal welche Einwendungen in der Offenlage noch kommen, er das Baurecht nicht nur durchsetzen sondern jetzt schon vermarkten kann.

In der WZ vom 27.10.2005 wird die BmU mit der Befürchtung zitiert: "Erst das Baurecht, dann der Verkauf mit hohem Gewinn" zitiert. Genau das trifft zu.

Wir stellen fest – zusätzlich zu den zahlreich vorgetragenen Einwendungen und dem einmütigen Ergebnis der Bürgeranhörung sowie ca. 2000, den Bürgerwillen dokumentierenden Unterschriften, – mangelt es nunmehr zusätzlich an dem eigentlichen Anlass zu dem Änderungsverfahren.

Im Übrigen steht nach wie vor eine Erklärung aus, wieso im Kutscherhaus nach mehreren ablehnenden Bescheiden (ca. 1990) zur Änderung der Nutzung von Wohn- in gewerbliche Nutzung, diese Genehmigung später wohl doch erteilt wurde.

Beschlussvorschlag:

Nach Abwägung aller hierzu erkennbaren Belange beschließt der Rat der Stadt das Änderungsverfahren zum Bauleitplan VIII 2A 2. Änderung einzustellen. Das Verfahren zur Aufhebung des bestehenden Ortsrechtes des Bebauungsplans VIII 2A wird eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Osterwind