01.09.2006: Geplante Bebauung im Bayerpark - CDU stemmt sich gegen Bürgerwillen
Worum es geht
Nördlich des so genannten Kutscherhauses im Bayerpark soll ein gewerblich genutzter Bau (ca 800 m² Nutzfläche, 26 x 18 m, verglastes Eingangsgeschoss) incl. Untergeschoss errichtet werden. Das ist planungsrechtlich bisher nicht zulässig. Die ursprüngliche Planung wurde nach einer Bürgeranhörung leicht gemindert. Der Bauwich des Gebäudes befindet sich z.T. auf öffentlichem Grund. In den Verwaltungsvorlagen wird vorgetragen, der Investor würde den Neubau auch für die Unterbringung seiner bisher an anderem Ort in Erkrath befindlichen Firma benötigen.
Was bisher geschah:
- Frau Bayer, die letzte Besitzerin des "hochherrschaftlichen Anwesens" schenkte der Gemeinde den gesamten Park mit den aufstehenden Gebäuden mit der Auflage, ihn bis zu ihrem Tod so zu erhalten wie er ist und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
- Das Gelände wurde von der Gemeinde neben anderen Grundstücken an die EGH (Entwicklungsgesellschaft Hochdahl) übertragen.
- Die EGH verkaufte das restaurierungsbedürftige Kutscherhaus 1989 an den heutigen Investor, der sich gegen Mitbewerber, die das Haus rein für Wohnzwecke restaurieren wollten, durch ein geringfügig höheres Gebot durchsetzte. Die derzeitig diskutierte Gartenfläche geht als unbebaubare private Grünfläche (also niedrig bewertet) in die Kalkulation ein. Der Investor hatte sich ein Rücktrittsrecht einräumen lassen, falls ihm die Stadt die gewerbliche Nutzung des Hauses nicht genehmigt.
- Die Stadt versagt zunächst die Nutzungsänderung in Gewerbe. Warum dies später zurückgenommen wird, will die BmU nun in einer Anfrage geklärt wissen.
- Am 25.10.2005 hat der Ausschuss für Planung-, Umwelt und Verkehr (PlUV) mit Mehrheit beschlossen, ein Änderungsverfahren zum derzeitigen Baurecht (= Grünfläche) im Bereich des Bayerparks einzuleiten. Spontan legten Bürgerinnen und Bürger 66 Protestunterschriften vor.
- Am 15.02.06 findet die vorgezogene Bürgeranhörung statt. Die ca. 70 interessierten Bürgerinnen und Bürger werden vom Planungsamt informiert. Ergebnis: Einhellige Ablehnung des Projektes. Kein einziger Bürger spricht sich für die Maßnahme aus.
- In der Sitzung am 15.08.2006 hat der PlUV den Aufstellungsbeschluss mit den Stimmen von CDU und FDP abgesegnet. Einmütig sprechen sich ca. 80 anwesende Bürgerinnen und Bürger gegen die Bebauung aus. In einem Leserbrief heißt es: "Auf die fundierten Argumente und Anfragen von BmU, SPD, Grünen und der in großer Zahl anwesenden Bürger wurde von Seiten der CDU nicht eingegangen."
- Im Stadtrat bestätigte die CDU den Aufstellungsbeschluss am 05.09.2006. Die NRZ berichtet am 6.09. aus dem Rat: "Wenig Neues also. Lediglich der Grad der Polemik hat ein neues Niveau erreicht - Tiefflug. Da wirft CDU-Fraktionschef Wolfgang Jöbges der BmU vor, sie habe die Unterschriften mit der Behauptung gesammelt, der gesamte Park solle bebaut werden…"
Die Argumente und Gegenargumente der BmU sind:
- 2.463 Erkrather Bürger haben sich gegen dieses Projekt ausgesprochen.
- Mit dieser ersten Genehmigung fehlen künftig grundsätzliche Argumente, weiteren Interessenten in den Grünzonen Baugenehmigungen (und damit z.T. erheblichen Spekulationsgewinn) zu verwehren. Ein weiterer Privateigentümer mitten im Park hat sich schon gemeldet.
- Erhaltung des Parkcharakters des kompletten Bayerparks als städtebauliches Gegengewicht zu den stark verdichteten Bereichen Hochdahls.
- Erhaltung einer ortshistorisch bedeutenden Parkanlage und eines wichtigen Biotops. Eine Stadt, die etwas auf sich hält, tastet keinen Park an.
- Der Bayerpark ist eine bedeutende innerstädtische Grünzone mit wichtiger Funktion für den Naturhaushalt und ein gesundes Klima.
- Die Lindenallee ist aufgrund der Abböschungen der Baugrube (schneiden die Wurzeln an) und der Nähe zum Baukörper akut in Gefahr.
- Gewerbegrundstücke in vielen gut erschlossenen Gewerbegebieten stehen als Alternative zur Verfügung, u.a. bietet die Stadt selbst am Bessemer Feld Gewerbegrundstücke an (insgesamt 20.000 m2). Auch gegenüber dem Bayerpark - Ecke Schimmelbuschstr./ Hauptstr. bestünde eine Möglichkeit.
- Es fehlt ein städtebauliches Konzept, in welchem der künftige Flächenbedarf von Naherholung und Gewerbe geordnet wird.
- Es werden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen, es sollen nur bereits in Erkrath bestehende Betriebsstätten verlagert werden. Im Übrigen darf man selbstverständlich voraussetzen, dass diese Immobilie wie die vielen anderen Immobilien des Investors (auch in Hochdahl) auch an andere Mieter vermietet werden kann oder verkauft werden kann.
- Das nachvollziehbare wirtschaftliche Eigeninteresse wird hier dem Allgemeinwohl übergeordnet.
- Entscheidungen des Rates und der Verwaltung der Stadt sollten aber das öffentliche Interesse abwägen.
- Dass das Kutscherhaus nur saniert werden kann, wenn der Investor das größere Bürogebäude anbauen darf, ist nicht nachvollziehbar. Er war in der Lage, die Bayervilla ohne Anbau zu renovieren, genauso hat er nach dem Kauf das Kutscherhaus renoviert. Man kann nicht dem Besitzer eines Denkmals im Zyklus von 20 Jahren Baurecht auf Grünflächen als finanzielle Kompensation für seine Aufwändungen verschaffen. Der Gesetzgeber hat dazu in beschränktem Umfange z.B. steuerliche Vergünstigungen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes vorgesehen. Dieses gilt für alle.
- Warum hat die Verwaltung bislang nie die Denkmalschutzwürdigkeit des Bayerparkes und des Kutscherhauses geprüft?
- Der Gartenbereich des Kutscherhauses macht einen ungepflegten Eindruck. Trotzdem kann es nicht richtig sein, deswegen Eigentümer mit zusätzlichem Baurecht in erheblichem Umfang zu belohnen.
- Die CDU wirft der BmU in einem Flugblatt vor, "vorsätzlich falsch" die Bürger zu informieren, der Bayerpark würde komplett bebaut. Der Vorsitzende der BmU Bernhard Osterwind weist diese Vorwürfe, die im Stadtrat vom CDU-Fraktionsvorsitzenden wiederholt werden, zurück und fordert die CDU auf, diese Behauptung zu belegen. Alle Bürger, die in der Bürgeranhörung und im Planungsausschuss vom Planungsamt informiert wurden, haben sich gegen das Projekt ausgesprochen.
Wie geht es weiter?
Nun beginnt die eigentliche Planungsphase und z.B. die Abstimmung mit verschiedenen Behörden. Für den interessierten Bürger ergibt sich vor allem in der Zeit der gesetzlich vorgeschriebenen "Offenlage" der Pläne die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen schriftlich vorzulegen. Über diese Bedenken und Anregungen muss abgestimmt werden! Veröffentlicht werden die Termine im Amtsblatt, welches auf der Internetseite der Stadt einsehbar ist.