Verbraucherzentrale startet Sammelklage gegen E.ON
Die BmU hatte, wie andere auch, zahlreiche Fernwärmekunden und Kundinnen motiviert, ihre Unterlagen den Verbraucherschützern in Berlin zur Verfügung zu stellen. Nun bleibt als nächster Schritt, dass sich in einigen Wochen die Fernwärmekunden den Sammelklagen (Abhilfeklagen) anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Man kann sich auch jetzt schon direkt von den Verbraucherschützern aktuell informieren lassen:
https://www.sammelklagen.de/eon/news-alert-abonnieren
Bernhard Osterwind: „Das war die gute Nachricht. Größte Sorgen bereitet die Dekarbonisierung der Fernwärme bis 2030. Diese wird noch in der jüngsten Ausgabe der Stadtwerke-Zeitung mit dem Namen „Einblick“ thematisiert. Obwohl hier klare Beschlüsse für 2030 vorliegen, wird im Aufsichtsrat bereits die Verlängerung der Dekarbonisierung bis 2045 diskutiert. Das ist sowieso der gesetzliche Auftrag. Das ist die bedauerliche Konsequenz der Entscheidung, das alte Netz weiter zu betreiben. Die BmU bezeichnete das bei Kauf des Netzes als >die Gasfalle< in welche die meisten Parteien getappt sind. Der Gesetzgeber gibt zwingend vor, dass bis 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Das schaffen wir nun mit der „Gasentscheidung“ nicht mehr. Den Betreibern bestehender Wärmenetze wird vorgegeben, diese bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme zu speisen, die aus erneuerbaren Energien hergestellt wurde. Selbst diese Ziele darf man als „gefährdet“ bezeichnen. Die Entwicklung in Berlin macht zusätzlich Sorge, denn der Klima- und Transformationsfond ist durch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erst mal die Finanzierung entzogen. Dazu gehören auch die kommunalen Transformationspläne, gut, dass wir diesen bereits auf Antrag der BmU beschlossen haben und in der alten Förderung sind. 4 Milliarden Euro für die Wärmenetzförderung stehen nun im Feuer.