Bernhard Osterwind von der Unabhängigen Wählergemeinschaft BmU begrüßt, dass die Bundeskartellbehörde die wichtigsten Fernwärmelieferanten kartellrechtlich überprüft. Dazu gehört auch die Favorit. Durch die Monopolstellung des Hochdahler Fernwärmelieferanten ist der Verbraucher auf Favorit angewiesen, dessen Preisstruktur die BmU mehrmals in Frage gestellt hat. Grundlage für das Vorgehen des Bundeskartellamts ist § 32 e des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Danach kann das Bundeskartellamt einen bestimmten Wirtschaftszweig überprüfen, sofern Umstände darauf hindeuten, dass der Wettbewerb in diesem Sektor in Deutschland eingeschränkt ist. Von der Untersuchung, welche die Jahre 2007 und 2008 abdeckt, verspricht sich das Bundeskartellamt mehr Transparenz auf den Fernwärmemärkten im Hinblick auf Preise und Strukturen. So soll im Rahmen einer Vergleichsanalyse festgestellt werden, welche Unternehmen besonders teuer und welche besonders günstig sind. Dabei wird das Bundeskartellamt auch die Leitungsnetze und die Art der Energieerzeugung berücksichtigen. Sollte sich aus der vergleichenden Betrachtung von Unternehmen der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Kartellrecht ergeben, ist die Einleitung von Verfahren durch die Kartellbehörden des Bundes oder der Länder möglich.
In der Initiative "Für gerechte Fernwärmepreise" hatte die BmU seinerzeit eine leichte Anpassung der Preisstruktur erreicht, sie hält aber weitergehende Schritte für notwendig.
Die BmU hat den Vorschlag aufgeworfen zu prüfen, ob es nicht Sinn macht, dass die Stadtwerke das Fernwärmenetz von Favorit / RWE aufkauft.