BmU kritisiert neuen Grundabgabenbescheid
April 2023
Für die BmU hat sich Fraktionsvorsitzender Bernhard Osterwind an Bürgermeister Schultz gewandt:
Sehr geehrter Herr Schultz,
einige Bürger beschweren sich bei mir "auf der Straße" oder per Mail über die Grundsteuererhöhung von 520% auf 652%.
Wie den Steuerpflichtigen in dem Grundabgabenbescheid April 2023 mitgeteilt wurde, hätte "der Rat" die Grundsteuererhöhung beschlossen. Die zutreffendere Formulierung "Mehrheit des Rates" hätte den Empfänger der Schreiben vielleicht davon abgehalten, völlig undifferenziert auch mich in Haftung zu nehmen. "Quatsch, Sie sind doch auch im Rat..".
Während das aber nur eine missliche und vernachlässigbare "Unschärfe" in den Formulierungen ist, ist das von Ihnen beigefügte "Begleitschreiben" offenkundiger irreführend. Es ist kein "Haushaltsoptimierungskonzept" aufgestellt worden, wie von Ihnen im Begleitschreiben nahegelegt. Das war mal Ziel einer Ratsmehrheit, ist aber nicht gelungen und ich kenne auch keinen Entwurf eines beschlussreifen Haushaltsoptimierungskonzeptes, nachdem die wesentlichen Anregungen des Beraters PWC verworfen wurden. Aber das wird in dieser Klarheit nicht thematisiert "der Prozess geht weiter".
Diese "Unschärfe" zeigt sich auch in dem "Grundabgabenbescheid".
Ein "Bescheid" soll nach Möglichkeit möglichst klar Bescheid darüber geben, wofür die Forderung erhoben werden, wie hoch sie sind und soll nicht "möglichst unverständlich" sein.
1. Es wird versäumt darzustellen und lässt den Zahlungspflichtigen im Unklaren, dass dieser Grundabgabenbescheid den Grundabgabenbescheid vom Januar nur im Hinblick auf die Grundsteuer ändert, nicht aber, dass ebenfalls zu den Grundabgaben Gebühren wie Abfallbeseitigung und Straßenreinigung gehören. Tatsächlich wird aber von der Stadt kein Änderungsbescheid für die Grundsteuer betitelt sondern ein kompletter Grundabgabenbescheid.
2. Die Folge ist, dass die angebliche "Gesamtsumme" gar nicht die zu zahlende Gesamtsumme ist, da man schon am Zahlungsplan verwirrender Weise erkennnen kann, dass die dort ausgeworfene Zahlung "Gesamt" eine andere (meist höhere) Summe ist.
3. Tatsächlich ist die Forderung pro Jahr aber noch höher als die im Zahlungsplan als "Gesamt" bezeichnete Summe, da man dazu den Bescheid vom Januar, der ja in Teilen weiter Bestand hat, bzw. die bereits erfüllte Forderung hinzuziehen muss.
Der Erlass eines komplett neuen Grundabgabenbescheides mit Darstellung aller relevanten Gebühren und der Grundsteuer und deren sachgerechte Erläuterung wäre bürgerfreundlicher gewesen als ein von politischen Interessen gelenkter verwirrender Bescheid, der die absoluten Gesamtkosten pro Jahr an keiner Stelle ausweist und deren Mitteilung scheinbar zu vermeiden sucht.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Osterwind