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28.10.2012: Erkrather Leuchten

Soll die Beleuchtung von Land- Kreis- und Privatstraßen in Erkrath von der Stadt bezahlt werden?

Die BmU sagt ja,
wenn es keinen anderen, zumutbaren, öffentlich beleuchteten Weg gibt, seine Wohnung innerhalb des Siedlungsgebietes zu erreichen.

Die BmU sagt nein,
wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist.

Seit 2010 wird aufgrund eines Monitums der Gemeindeprüfungsanstalt versucht, die überdurchschnittlich hohen Kosten für Straßenbeleuchtung in Erkrath der zweitteuersten Gemeinde anzunähern. Dies ist angesichts des defizitären Gemeindehaushaltes unumgänglich.

Die Gemeindeprüfungsanstalt gab an, dass Erkrath den bisher von ihr in einer NRW-Gemeinde gemessenen Rekord-Höchstwert noch mal um 37 Prozent übersteigt! Selbst wenn Erkrath  37 Prozent ( ca. 780.000 €) einspart, wäre die Stadt immer noch eine Stadt mit einem Spitzenwert an Beleuchtungskosten. Das Gemeindeprüfungsamt hat "dringenden Handlungsbedarf" festgestellt. Das Gemeindeprüfungsamt hat wörtlich festgestellt: "Die Ausgaben für die Straßenbeleuchtung (gemeint: in Erkrath) bilden im interkommunalen Vergleich mit einem deutlichen Abstand von 37 Prozent zum nächst höheren Wert den Maximalwert ab."

Das hat die BmU-Fraktion veranlasst durchzusetzen, dass die Verwaltung halbjährlich über Fortschritte beim Abbau des Defizites berichtet. 

Mehrere Maßnahmen wurden ergriffen:

  • Bis Ende 2018 sollen alle mit maroden (700 Stück) und HQL Lampen (1700 Stück) ausgerüsteten Leuchten ausgetauscht werden. Dadurch können die Wartungsintervalle auf 4 Jahre erweitert werden. Insgesamt wird fast 90.000 € in den Umbau investiert.
  • Ab 2019 ergibt sich eine jährliche Wartungsersparnis von 15.000 €. Mit Stromeinsparungen wird in Höhe von ca. 78.000 € gerechnet.
  • An einigen Straßen wird die Beleuchtung in der Nacht zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr abgeschaltet.
  • Die Anregung der BmU, nachts auch die Ampeln abzuschalten, wurde aus Sicherheitsgründen abgelehnt: Erfahrungsgemäß wird dann im Siedlungsbereichen mit so überhöhten Geschwindigkeiten gefahren, dass die Unfallfolgen zu gravierend sind.
  • Auch der Abbau nur jeder zweiten Laterne an einigen Straßen wurde verworfen: Da dann die Lichtkegel der verbliebenen Leuchten nicht mehr die gesamte Straße ausleuchten, entsteht für den Autofahrer ein Flimmereffekt durch den ständen Hell/Dunkel Wechsel. Verkehrsexperten sehen das als gefährlich an.
  • Der Abbau von Leuchten an Privat-, Kreis- und Landstraßen (die Stadt Erkrath ist hier jeweils nicht Straßenbaulastträger) gehörte ebenfalls zum Konzept, soweit es beleuchtete Alternativwege im Siedlungsbereich gibt. Land und Kreis lehnen aus Kostengründen grundsätzlich ab, ihre Straßen zu beleuchten, also hat das bisher die Stadt freiwillig bezahlt, obwohl die Stadt schon seit vielen Jahren mehr Geld ausgibt als sie einnimmt und damit die Rechnung künftigen Generationen mitsamt Zinslast vorlegt. 

Die Stadtverwaltung unterbreitete  mit Vorlage 148/2010 4. Ergänzung zur Sitzung am 28.08.12 mehrere Vorschläge zur Umsetzung der Energie-, Kosten- und CO2 Einsparung. Nach einjähriger Probeabschaltung sollten die Laternen  (Ausnahme Kreuzungen und Brücke) an der Bergischen  Allee, an der Erkrather Straße südlich der Einmündung des Römerweges, an der Gerresheimer Landstraße ab Rückseite Gewerbegebiet abgebaut und eine Probeabschaltung von Lampen an der Haaner Str. (im Abschnitt Dorfstraße bis Stahlenhauser Straße nur zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr) vorgenommen werden.

Natürlich wurde vor der Maßnahme die Polizei und die Frauenbeauftragte der Stadt gefragt: Die Polizei hat keine Bedenken gegen die Demontage bzw. Nachtabsenkung in den genannten Bereichen. (Haaner Straße ist ein besonderes Problem: hier wollen wir eine durchgehende separate Fuß/Radwegbeleuchtung vor der Demontage der Straßenbeleuchtung errichtet wissen. Das wird auf unseren Antrag hin zur Zeit geprüft. Auch die Frauenbeauftragte legte Wert darauf, dass innerörtlich bei Abschaltungen immer ein komfortabler Alternativweg vorhanden sein muss. 

Warum werden die Masten an K 7 und L 403 nicht nur abgeschaltet, warum sollen sie nach einer einjährigen Probeabschaltung demontiert werden?

Auch ein Mast der völlig ausgeschaltet bleibt, verursacht erhebliche Kosten: Jährlich wird jeder 4. Mast in jeder Straße auf Standsicherheit überprüft. Das kostet ca. 55 € / Mast. Besteht ein Mast die Standsicherheitsprüfung nicht, werden alle Masten der Straße überprüft. 2009 waren 17% aller überprüften Masten nicht standsicher, 2010  25% aller Masten. Jeder "auffällige" Mast muss dann mit ca. 1.000 € Aufwand im Durchschnitt saniert werden. Die Masten an der Kreisstraße Haaner Str. (82 Masten) sind Baujahr 1983, an der Landstraße Bergischen Allee (80 Masten) 1988, Gerresheimer Landstraße (29 Masten) 1968, Erkrather Straße (27 Masten) 1970. 

Aufgrund des Alters sind z.B. an der Bergischen Allee demnächst für ca. 200.000 € die Masten sowieso komplett zu erneuern (lt. Auskunft des Leiters des Tiefbauamtes). Auch die Masten an der Erkrather Straße müssten alle neu gebaut werden. 

Gegen die Verwaltungsvorschläge wendete sich die CDU mit heftigen Angriffen gegen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Die Vorlage durch die Verwaltung sei eine "Unverschämtheit" "Unverantwortlich", die Bürger hätten "Angst über die Straße zu gehen". Die CDU habe Schreiben verteilt um die Bürger aufzuklären und wolle das auch weiterhin tun. Die Bürger wüssten (Anmerkung: trotz der seit einem Jahr laufenden Probeabschaltung…) nicht, was auf sie zukommt. Die CDU wolle darüber jetzt aufklären.  Die stellv. Bürgermeisterin Wedding ließ in einer Pressemitteilung (WZ 31.08.2012) ihr Unverständnis gegen die Abschaltung der Lampen an der Gruitener Str. "Stahlenhauser bis Hackberger Str." verlautbaren.

Letzteres, so stellt die BmU z.B. sachlich fest, war und ist von niemandem bisher beabsichtigt. Im Übrigen wünscht sich aus diesem Anlass die BmU eine Mäßigung im Ton der CDU gegenüber der Stadtverwaltung. Immerhin stellt die CDU selbst mit Fabian Schmidt (CDU) den politisch in der Verwaltung für diese Maßnahmen Hauptverantwortlichen und gleichzeitig einen Teilnehmer an einigen CDU-Fraktionssitzungen. 

Erfreulich: Die stellv. Bürgermeisterin der CDU hat auf Bitten der BmU inzwischen öffentlich gemacht, dass tatsächlich nie die Demontage von Lampen an der Gruitener Str. Gegenstand der Verwaltungsvorlage war. 

Die CDU war von Beginn an gegen die Abschaltung von Straßenbeleuchtung (vgl. Pressemitteilung der CDU vom 14.09.2012), warf aber trotzdem in der letzten Haushaltsrede u.a. der BmU vor, sie würde keine unpopulären Vorschläge zur Reduktion des städtischen Haushaltsdefizites machen.  

Verbindungsstraßen wie z.B. die Hochdahler Straße, die allein wegen der vielen Badbesucher stark frequentiert wird, hat z.B. keine Beleuchtung, dort wurde auch noch nie eine Beleuchtung gefordert, obwohl viele Kinder das Bad besuchen. Alle Ziele, die ein Fußgänger oder Radfahrer über die Bergischen Allee erreichen möchte, können bequem über beleuchtete Parallelwege, die zudem eine wesentlich höhere Sozialkontrolle gewährleisten, erreicht werden. 

Die BmU überprüft weiterhin alle Vorschläge der Verwaltung kritisch, diskutiert insbesondere die Regelungen an der Haaner Straße, erkennt aber gleichzeitig die sachliche Notwendigkeit, in Erkrath weiter zu sparen. Bei der Haaner Straße bleibt zunächst alles bei der letztjährigen Regelung. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, ob Kosten dadurch eingespart werden, dass parallel zur Haaner Str. nur der Fuß und Radweg beleuchtet wird, nicht aber mehr die gesamte Straße.

Die Lautstärke der "Argumente" ist kein Maß für ihre Qualität. Die Stadtverwaltung hat in der Diskussion festgestellt, dass es nach einem Gerichtsurteil selbst im Siedlungsbereich keine Verpflichtung zur Errichtung einer Straßenbeleuchtung gibt. Zum Bericht auf www.rp-online.de

Der Leiter des Tiefbauamtes hat ein Gerichtsurteil zitiert, welches in einem gescheiterten Schadenersatzanspruch zu dem Ergebnis kam, dass keine Gemeinde verpflichtet sei, Straßenlaternen zu installieren. Diese Ausführungen sind und waren immer mal wieder Anlass von Angriffen der CDU in den Ausschusssitzungen. Im Rahmen dieser Debatte hatte Monika Hustädt herausgestellt, dass der Atomausstieg nach den Annahmen der Bundesregierung nur möglich ist, wenn ca. 1/3 des Energieverbrauchs eingespart wird. In diesem Zusammenhang hatte sie geäußert, dass jemand, der wünscht, nachts an der erschließungsfreien Bergischen Allee spazieren zu gehen dann eben auf seine Taschenlampe angewiesen ist. Wiederholt erzeugt die CDU die Suggestion, die BmU wolle in Erkrath Straßenlaternen durch Taschenlampen ersetzen. Überall.

Die Vorlagen 234/2009  8/2010 und 148/2010 mit den verschiedenen Ergänzungsvorlagen im Ratsinformationssystem bieten die Möglichkeit, den Sachverhalt aus Sicht der Verwaltung nachzulesen.  

Die Grundzüge dieser Argumentation wendet die BmU auch auf Privatwegen an. Die Verwaltung hat festgestellt, dass ca. 55 Lampen auf privaten Wegen (ohne jede öffentliche Widmung, ohne jedes öffentliche Wegerecht) von der Stadt Erkrath bezahlt werden. Z.T., nicht in allen Fällen, werden diese Wege als Abkürzung für die Öffentlichkeit benutzt. In der Sitzung des PLUV am 23.10.2012 haben CDU und Grüne die Absicht geäußert, alle diese Wege und sogar darüber hinaus aus Gründen der Gleichbehandlung  jedweden privaten Weg auf städtische Kosten zu beleuchten. Begründet wird das mit Sicherheitsaspekten. Diese liegen aber auch vor, wenn auf Privatwegen dann die Schneeräumung, die Laubräumung und die Beseitigung der dadurch entstehenden besonderen Abnutzung von der Stadt verlangt wird. Aus Sicht der BmU ein nicht gangbarer Weg.

Falls sich ein privater Weg als unverzichtbarer Weg für die Öffentlichkeit herausgestellt, muss er von der Stadt gekauft (löst Konsequenzen für die Erschließungskostenpflicht durch die erschlossenen Eigentümer aus) und gepflegt werden.

Die von der CDU befürwortete Übernahme der Kosten für die Beleuchtung von Privat- Kreis- Landstraßen unabhängig von ihrer Funktion ist reiner Wählerfang. Das gilt auch für die Grünen im Punkt Privatwege.

Am Ende kommt es auf die sinnvolle Auswahl der Straßenabschnitte, die Uhrzeiten und die Schaffung von Alternativen an.