Im Eilverfahren hat am 13.9.2012 der Landtag Nordrhein-Westfalen mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP das Umlagengenehmigungs- sowie das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. Darauf macht eine Pressemitteilung von Maria-Luise Streng FUW Rhein-Sieg-Kreis aufmerksam.
Die Eile, mit der dieses Gesetz im Landtag behandelt und beschlossen wurde, ist ungewöhnlich. Was kommt auf die Kommunen nun durch diese Gesetze zu?
Mit dem Umlagengenehmigungsgesetz können Kreise und Landschaftsverbände zusätzlich zu der bisher von den Kommunen bereits erhobenen Umlage nunmehr eine zweite Umlage erheben. Diese zweite Umlage dient ausschließlich dafür, das nicht in Geld, sondern ausschließlich auf dem Papier stehende Eigenkapital, das auch nur rein buchmäßig verbraucht wurde, wieder aufzufüllen. Diese Auffüllung haben die Kommunen zu leisten, aber nicht buchmäßig, sondern in Geld.
Die Folge wird sein, dass die Kommunen in NRW sich noch weiter bei den Banken verschulden müssen. Dabei sind die NRW-Kommunen darin bereits jetzt schon führend, belasteten sie doch z.B. indirekt die Risiken der West-LB. Sämtliche Kommunen in der Bundesrepublik hatten Ende 2011 insgesamt 40 Mrd. € an Kassenkreditschulden, hiervon die NRW-Kommunen über die Hälfte.
Das Umlagengenehmigungsgesetz wird diesen zweifelhaften NRW-Spitzenplatz als kommunalunfreundliches Bundesland noch weiter ausbauen.
SPD, Grüne und FDP waren sich dieser Entwicklung und den Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte sehr wohl bewusst. Die neue Umlage belastet die Kommunen zusätzlich und wird, falls sie angewendet wird, (z.B. Erkrath) noch näher an die sogenannte Haushaltssicherung heranbringen und Sparbemühungen zu Nichte machen. Bisher kam eine Kommune in diese Haushaltssicherung, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Jahren jeweils mehr als 5 % ihrer nur auf dem Papier vorhandenen "Allgemeinen Rücklage" zum buchmäßigen Haushaltsausgleich in Anspruch nahm.
Diesen politisch unerwünschten Effekt galt es zu vermeiden. SPD, Grüne und FDP haben dazu eine Lösung gefunden und in Gesetzesform gegossen:
Sie haben gleichzeitig mit dem Umlagengenehmigungsgesetz ein weiteres Gesetz in den Landtag eingebracht und ebenfalls am 13.9.2012 beschlossen: Das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz.
Mit diesem Gesetz wurde in der Manier eines Taschenspielers das Problem gelöst. Statt bisher buchmäßig jährlich 5 % darf nun jede Kommune 10 % zum Haushaltsausgleich verbrauchen. So einfach werden Probleme gelöst. Begründet wird diese Erhöhung von Innenminister Jaeger wie folgt: "Der Gesetzentwurf schafft aber neue Motivation für diese Anstrengungen, weil nun am Ende auch die Belohnung oder der Erfolg in Form eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes in erreichbare Nähe rückt. Damit erhalten die Kommunen eine echte Perspektive zur Wiedererlangung ihrer Handlungsfähigkeit".
Selten gingen Schein und Wirklichkeit weiter auseinander...
Vergleiche auch: Anfrage zum Umlagengesetz (PDF)
Bernhard Osterwind