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03.02.2009: BmU beantragt Akteneinsicht, Verwaltung hat Ratsbeschluss nicht umgesetzt.

Herrn
Bürgermeister Arno Werner


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Werner,

hiermit beantrage ich nach § 55 Abs. 4 GO:

Dem Fraktionsvorsitzenden der BmU, Herrn Bernhard Osterwind, sowie ggf. je einem Vertreter der anderen Ratsfraktionen wird Akteneinsicht in alle Akten zum Vorgang: Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge Gödinghover Weg / Mühlenstraße durch BÜ – Gödinghover Weg Nr. 2550, km 95,350, Neubau einer Fußgängerüberführung mit Rampen gewährt.

Begründung:

Der Rat ist zuständig, die Durchführung seiner Beschlüsse zu kontrollieren (§55 Abs.3). 

Wir nehmen u.a. Bezug auf unsere Mail vom 1.1.09 und Vorlage 96/2004 93/5025 92/5056 91/5001 90/5248 90/5188  Vorlage TOP 27 Rat 15.12.1988 TOP 26 Rat 27.05.1986 Rat Top 17 vom 05.02.1985 u.a..

In den letzten Jahren wiederholt, zuletzt mit Email vom 1.1.09 hat die BmU-Ratsfraktion nachgefragt, wie hoch die Kostenmehrung des BÜ – Gödinghover Weg durch Veränderung der Rampenneigung (8%) entgegen dem Ratsbeschluss der Stadt Erkrath vom 21.05.1992 (Rampenneigung 12 %) war. 

Die Frage ist bis heute nicht beantwortet (vgl. auch Punkt 6 unten). Nach mehrjährigen kontroversen Erörterungen (ab 1978) unter Abwägung der Alternative, die Rampen mit 8 % Gefälle zu errichten und unter Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange incl. wiederholter und ausführlicher Beteiligung der DB entschied sich 1992 der Stadtrat dafür, die Bahnüberquerung mit einem Rampengefälle von 12 % anzulegen.  

Mehrere Bemühungen des Rates, die Brücke noch kostengünstiger erstellen zu lassen schlugen fehl.
Am 13.03.01 wird im Rat über die Auftragsvergabe berichtet.
Am 17.05.01 stimmt durch einfache (mündliche?) Erklärung gegenüber der DB die Erkrather Stadtverwaltung mit dem Rat einer Planveränderung mit 8 % Rampenneigung zu, was dem Ratsbeschluss, der diese Variante, welche als Vorlage dem Rat unterbreitet wurde, widersprach. Der Umweltausschuss tagte am 15.05.01 ohne von der Verwaltung über diese Änderungsabsicht informiert zu werden.
Eine Behandlung des Themas im UWA und nachfolgenden Rat hätte zu keinen unvertretbaren Zeitverzögerungen geführt (lt. RP vom 21.11.03 hätte dies nach Verwaltungsmeinung angeblich eine Verzögerung: "um ein Jahr" bedeutet, was nur erklärlich ist, wenn man ein Jahr für die notwendige Änderung der Bauleitplanung gebraucht hätte).

Erst nach Fertigstellung der Brücke Ende 2002 wurde die gegenüber den gültigen Beschlüssen  geänderte Ausführung durch eine zufällige Ortsbesichtigung von Bernhard Osterwind vor Ort festgestellt.

Die Baumassen der Rampe und der Verbauaufwand haben sich durch die Änderung der Neigung um ein Drittel erhöht.

Zur Ratsvorlage am 21.05.1992 war eine Kostenmehrung bei einer 8 % Rampe statt 12 % von 390.000 DM angegeben worden.

Die Verwaltung gab 2003 im Gegensatz dazu an, die Massenmehrung habe nur zu einer Kostenmehrung von geschätzten 60.000 € bei einem Gemeindeanteil an den Mehrkosten von 5000 € geführt. Eine derartige Abweichung läge im Ermessen der Verwaltung, der Rat hätte darüber lediglich unterrichtet, nicht aber beteiligt werden müssen.

Wir sind anderer Meinung in Hinsicht auf

a) die Höhe der Mehrkosten und

b) der Auffassung, dass die Verwaltung sich bei einem so klaren Abweichen vom Ratsbeschluss auch ggf. einen neuen Ratsbeschluss – im Falle der Dringlichkeit auf dem Wege einer Dringlichkeitsentscheidung – hätte herbeiführen müssen

c) nach unserer Meinung gelten die Festsetzungen der Bauleitplanung, unabhängig von Punkt b), wie festgestellt. 

Diese eklatanten Differenzen in den Kostenrechnungen sollte erhellt werden durch die Vorlage der Schlussrechnung durch die DB. (vgl. auch Vermerk 66.1 vom 5.3.2003).

Wir haben mehrfach gebeten, das Ergebnis der Schlussrechnung mitzuteilen, da ich nach Rücksprache mit einem Tiefbauunternehmen mich seinerzeit vergewissert habe, dass derartig preiswert ein Verbau in diesen Mengen nicht möglich sei - es sei denn, man verlagert die Kosten in andere Bereiche.

Nach mehreren Schreiben von uns wird uns mit Schreiben vom 09.02.04 versprochen (32-Fr.) "unaufgefordert" auf die Sache zurückzukommen und die geforderten Auskünfte zu geben.

Mit der Vorlage der Schlussrechnung war lt. Auskunft vom 20.10.2003 "nicht vor Ablauf eines Jahres" zu rechnen.

Das Ergebnis der Anfrage der BmU vom 01.08.2006 war, dass die Schlussrechnung immer noch nicht vorliegt. Es ist die Aufgabe des Rates, die Durchführung seiner Beschlüsse zu kontrollieren.

Möglicherweise existiert die Hoffnung, die Sache "auf der langen Bank" auszusitzen in der Erwartung, das Interesse an einer Aufklärung erlahme.

Klar und eigentlich unstrittig ist, dass die Stadtverwaltung Erkrath sich in diesem Punkt nicht an den einschlägigen Ratsbeschluss gehalten hat. Unklar ist bis heute, wie hoch die Mehrausgaben dadurch insgesamt und für die Stadt Erkrath sind.

Bei einem Bauwerk, das 2002 fertig gestellt wurde, akzeptiere ich das Fehlen klarer Auskünfte 2009 nach mehrfachen Nachfragen nicht mehr.

Eine vernünftige Beschlusskontrolle ist nicht möglich, wenn nicht innerhalb einer vernünftigen und angemessenen Frist  Fragen zur Sache beantwortet werden. Ich denke, dass in der Zwischenzeit auch genug Zeit gegeben war, wiederholt die DB auf die rechtzeitige Vorlage der Unterlagen hinzuweisen. Schließlich hat die Stadt entsprechende Abschlagzahlungen geleistet.

Ziel der Akteneinsicht ist festzustellen:

  1. Ist das Bauwerk im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses  gebaut worden?
  2. Warum hat man die planerischen Konflikte (Hecke, Eingriff in das Eigentum Privater) nicht vorher erkannt und ausgeräumt, zumal wenige Planungen so oft und gründlich diskutiert wurden wie diese Maßnahme – auch mit den unmittelbaren Anliegern sowie der DB –. Wir wollen an der Aktenlage den zeitlichen Verlauf nachvollziehen.
  3. Wieso hat man der Einlassung der Bahn, für dieses Bauwerk die EAE 85 anzuwenden zu müssen (warum hat die DB diese Einwendungen nicht schon früher gemacht?)nicht zurückgewiesen, da die EAE 85 nur innerorts gilt, die fragliche Anlage aber eindeutig im Außenbereich liegt. Das Vorbringen der DB zur Begründung der Planabweichung möchten wir in den Akten kontrollieren.
  4. Die Einlassung, es sei notwendig gewesen, die Anlage durch flachere Rampen behindertengerecht zu bauen ist eigentlich begrüßenswert, da der anschließende Weg aber in seiner Oberflächenbeschaffenheit und seinen Steigungen nicht behindertengerecht ist, ist diese Einlassung nicht sachgerecht. Dieser Einwand rechtfertigt auch nicht, einen Ratsbeschluss zu ignorieren. Das Vorbringen der DB zur Begründung der Planabweichung möchten wir in den Akten kontrollieren.
  5. Obwohl die Stadt Erkrath ausweislich der Haushaltspläne immer wieder Abschlagszahlungen auf das Bauwerk an die DB gemäß Eisenbahnkreuzungsvereinbarung gezahlt hat, liegt ein Schlussverwendungsnachweis nicht vor. Wir werden prüfen, ob die Stadt hier die Vorlage eines derartigen Nachweises regelmäßig eingefordert hat und mit welcher Begründung er verweigert wurde.
  6. Befremdlich ist nun die neue Einlassung der Verwaltung per Mail vom 30.Jan.09, das nur ein kostenträchtiger "Fiktiventwurf" als "umfangreicher" Auftrag an einen Ingenieur die Mehrkosten darstellen könne, eine (allerdings ebenfalls noch nicht vorliegende) Schlussrechnung aber nicht. Die Konsequenz daraus wäre, dass man ohne Kenntnis der Mehrkosten (angeblich soll es sich doch nur um den überschaubaren Bereich von 60.000 € gehandelt haben) die Entscheidung getroffen hat, die Rampe zu vergrößern, was uns umso mehr verwundern würde und die bisher von DB bzw. Verwaltung angegebenen Mehrkosten nur völlig unverbindliche Schätzungen waren. Wir wollen in den Akten ermitteln, ob es eine seriöse Abschätzung der Mehrkosten gab und wie die Mehrkosten ermittelt wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Osterwind