Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom Dezember 2007 verbietet nun nach einer Mitteilung des Bundes der Steuerzahler, den bisher zugrunde gelegten Erkrather Kalkulationsmaßstab anzulegen. Damit folgt das Gericht auch der Auffassung der BmU entgegen der CDU-Politik in Erkrath. Erkrath gehört zu der Minderheit von Kommunen, in denen die Gebühren nach einem einheitlichen Gebührenmaßstab, dem so genannten Frischwassermaßstab erhoben wird. Dabei wird ungerechter Weise unterstellt, dass die Menge des Abwassers, das der Gebührenzahler in die Kanalisation einleitet, der Menge entspricht, die er an Frischwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen hat.
Diese Einheitsgebühr bevorzugt z. B. Supermärkte und Gewerbebetriebe mit großen versiegelten Flächen und geringem Frischwasserverbrauch. Mehrköpfige Familien mit hohem Frischwasserverbrauch, aber auch grundsätzlich Bürgerinnen und Bürger im Geschoßwohnungsbau werden deutlich benachteiligt.
Die BmU hat die Einführung des gerechteren Gebührenmaßstabes schon vor vielen Jahren befürwortet und gefordert. Nach einem entsprechenden Grundsatzbeschluss wurden auch erhebliche Geldmittel aufgewendet, um die versiegelten Flächen auf jedem Grundstück erfassen zu können, das gesamte Gebiet wurde beflogen und die Anlieger 2000 befragt. Die CDU hat diesen Grundsatzbeschluss gekippt und die bisher erfolgten Ausgaben in sechstelliger Höhe waren aus dem Fenster geworfen. Bis 2008 wurde damit von der Erkrather CDU-Mehrheitspolitik die Empfehlung des Städte- und Gemeindebunde ignoriert.
Außerdem wurde in der Vergangenheit sogar für Grundstücke nach dem Frischwasserprinzip abgerechnet, obwohl auf dem jeweiligen Grundstück das Niederschlagswasser dezentral versickert wurde und der Bebauungsplan dies sogar erzwang.
Etwa mit 400.000 € pro Jahr haben bisher als Folge der CDU-Beschlüsse die Bewohnerinnen und Bewohner von Geschosswohnungsbauten und Reihenhäusern die großflächigen Gewerbebetriebe und Supermärkte finanziell subventioniert. Das war bisher CDU-Politik: nur vom Gericht 2008 gestoppt. Die Folge: ca. 160.000 € Mehrkosten durch Ingenieurleistung und Befliegungskosten 2008.
2008 kamen die neuen Abgleichungsrechnungen in den Sommerferien und die Eigentümer hatten nur drei Wochen Zeit, die Flächenzuordnungen zu kontrollieren und die Flächenangaben nachzumessen. Rainer Hustädt von der BmU hat sich im Auftrag der Fraktion dafür eingesetzt, dass diese Frist bis Ende August 2008 verlängert wird.