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2002: BmU - Wiedereinführung kleiner Mülltonnenvolumen und Einführung von Müllschleusen

Das Beispiel der Stadt Freiburg zeigt, wie moderne Technik auch kleine Volumina von Müllgefäßen praktikabel machen.

Die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Erkrath schließt die Anmeldung der kleinen Müllgefäße – insbesondere die von 35 l aus. Viele Einwohner zahlen damit Gebühren für Mengen von Müll, der bei ihnen gar nicht anfällt.

Wir stellten im Umweltausschuss den Antrag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die technischen, satzungsrechtlichen und gebührenkalkulatorischen Vorraussetzungen für die Wiedereinführung der preiswerteren, der Müllvermeidung angepassten kleinen Mülltonnen zu schaffen.
  2. Die Verwaltung berichtet über die Kosten und die technische Durchführbarkeit von Müllschleusen.

Die gültige Abfallentsorgungssatzung der Stadt Erkrath schließt die Anmeldung der kleinen Müllgefäße – insbesondere die von 35 l aus.

Ursache war seinerzeit u.a., dass die modernen Müllfahrzeuge ohne unzumutbare Körperkraft der Angestellten des Entsorgungsdienstes nicht zu beladen seien.

Wir waren immer Befürworter einer möglichst großen Wahlfreiheit der Tonnengröße. Damit wird das ökologisch wünschenswerte Verhalten belohnt, möglichst restmüllarm einzukaufen und die Grundkosten der privaten Haushaltsführung reduziert. Hinzu kommen zwischenzeitliche weitere Effekte wie die Einführung des Dosenpfandes.

Das Beispiel der Stadt Freiburg zeigt, wie moderne Technik auch kleine Volumina von Müllgefäßen praktikabel machen.

Über die Bildung von Entsorgungsgemeinschaften rechnet die Stadt Freiburg sogar vor, dass drei (!) 2-Personen-Haushalte einen 35 l- Behälter bei wöchentlicher Leerung nutzen können.
www.abfallwirtschaft-freiburg.de

Die Firma Sulo bietet rollbare Behälter an, welche wie 140 l Tonnen aussehen aber durch einen Inneneinsatz auf 35 l oder 50 l /60 l begrenzbar sind.

www.sulo-umwelttechnik.de/home.nsf/ContentByKey/MNIN-4QUL7Y-DE.html

Ebenfalls in der Stadt Freiburg sind sogenannte „Müllschleusen“ im Einsatz. Dies ist eine Entsorgungseinheit von mindestens 20 Haushalten pro Grundstück, welche eine verursachergerechte Abrechnung der jeweiligen Restabfallmenge möglich machen soll.

Ergebnis

Alle Parteien haben den Antrag der BmU abgelehnt!: