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Bericht aus dem Rat am 14.06.2022

  Die von der BmU lange geforderte Beschlusskontrolle wird umgesetzt
In den Berichten der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass die Beschlusskontrolle, die wir gefordert hatten (https://www.bmu-erkrath.de/aktuelles/2022-01-15-beschlusskontrolle-automatisieren-kopie.html)  jetzt für alle Bürgerinnen und Bürger hier einsehbar ist: https://erkrath.ratsinfomanagement.net/bak

Insgesamt stand die Ratssitzung im Zeichen der großen Bauprojekte in der Stadt mit z.T. ungeheuren Kostensteigerungen, ungewissen Verzögerungen und leider auch oft unzureichenden und fehlerhaften planerischen Leistungen, was sich gegenseitig beeinflusst!

  Schulstandort Sandheide (Campus Sandheide)

Die Planung erweist sich immer mehr als Fiasko. Völlig unverständlich ist die Wahl des Siegerprojektes. Kein sachgerechtes pädagogisches Konzept der Grundschule ist erkennbar!

Zur Erinnerung: Das Vorhaben, die Grundschule (GS) Sandheide neu zu bauen, wurde vor mehr als 10 Jahren bereits als richtig erkannt und beschlossen. Durch das Brandereignis im Jahr 2019, wodurch die Schule vollständig zerstört wurde, bekam dieser Plan hohe Dringlichkeit. Wenn die Grundschule mit den Versicherungsleistungen neu aufgebaut worden wäre, könnte sie schon wieder vor der Betriebsaufnahme stehen! Die Einbeziehung der Förderschule im Verbund mit der Grundschule war eine politische Entscheidung, welche fatale räumliche Probleme aufwirft. Der vorhandene Platz ist nicht ausreichend für zwei Schulen. Teure und z.T. sehr umstrittene Maßnahmen (Bolzplatz auf dem Sporthallendach, Aufzug notwendig) mit nachteiligen Folgen (u.a. Wegfall eines „normalen“ Bolzplatzes) für den Campus und das Kinderhaus Sandheide in der Nachbarschaft sind einige der erhebliche planerischen Mängel, bei deren Durchführung, aber auch Umplanung das Gesamtprojekt in astronomische Preishöhen getrieben wird.

50 (!) Mio. Euro sind für eine Grundschule völlig abstrus und nicht leistbar! Das wird neben den anderen Großprojekten die künftige Steuer- oder Schuldenlast der Stadt massiv erhöhen!

Die BmU bleibt bei ihrer Ablehnung der vorliegenden Planung.

Dabei ist ein Neubau der Förderschule, die in einem baulich sehr schlechten Zustand ist, sachlich dringend geboten. Da die Mehrzahl ihrer Schüler aus Hochdahl kommt, ist der Standort Sandheide auf den ersten Blick auch optimal. Aber -neben pädagogischen Bedenken- bedarf ein Verbund mit der Grundschule, wie jetzt vorgesehen, bei den vorgegebenen Platzverhältnissen und der Nachbarschaft zum Kinderhaus Sandheide einer außergewöhnlichen planerischen und architektonischen Lösung, die mit der jetzt verfolgten Planung erkennbar nicht erreicht wird. Bei den notwendigen Nachbesserungen und exorbitanten Kostensteigerungen droht Erkrath sich zu verheben, auch wenn die Finanzierungsanteile für die Förderschule vom Kreis getragen werden.

 

  Neubau des Gymnasiums am Neandertal (Gymneander)

Diese Planung ist gut und richtig ausgeführt. Die Kostensteigerungen sind allerdings auch hier enorm! Die Einsparmaßnahmen müssen weitgehend ergriffen werden.

Die BmU unterstützt den Beschluss zum Neubau des Gymnasiums am Neander­tal.

Bei dem Beschluss zum Neubau des Gymneander war ausdrücklich mit beschlossen worden, dass der Sanierungsstau an den anderen Schulen zeitnah angepackt und abgebaut werden muss.

Der Fraktionsvorsitzende Bernhard Osterwind erinnerte daran, dass die BmU bereits 2021 im Schulausschuss und Rat gefordert hat, dass das Schulzentrum Hochdahl nicht vergessen werden darf und die längst überfälligen Sanierungs­maßnahmen bereits in diesem Jahr 2022 aufgenommen werden müssen! Das, was die Verwaltung für das Schulzentrum Hochdahl an Maßnahmen nunmehr anbietet, ist allerdings erschütternd wenig! Eine Billigsanierung des zwingend Notwendigen in sparsamster Ausführung (nur Brandschutz und neue Leitungen). Das ist die kommentarlose Kündigung des Kompromisses zum Neubaube­schluss Gymneander! Die weiteren eigentlichen Sanierungsmaßnahmen, auch zur energetischen Sanierung, werden erst ab 2026 kommen. So werden die Unterrichteten und Unterrichtenden an den Schulen dann zweimal den Belastungen ausgesetzt, welche die Sanierungen mit sich bringen. - Wenn überhaupt! Oder es wird durch die vorgenannten Maßnahmen für eine gründliche Sanierung des Hochdahler Schulzentrums kein Geld mehr da sein – so der Vorwurf von Bernhard Osterwind.

 

  Gesamtschulplätze

Im Jahr 2018 ist es der BmU gelungen, eine politische Mehrheit zu finden für einen Kooperationsvertrag mit dem Schulzentrum Hilden zur Aufnahme von bis zu 25 Schülern pro Jahrgang in der dortigen Gesamtschule. Die Entscheidung für die Garantie von Gesamtschulplätzen für eine Erkrather Eingangsklasse in Hilden war damals richtig, da die Wahrscheinlichkeit der Abweisung ohne diese (kostenpflichtige) Garantie sehr hoch war und damit der Elternwunsch zum Gesamtschulbesuch ihrer Kinder andernfalls wohl nicht erfüllt werden konnte. In den letzten Jahren haben sich die Anmeldezahlen Erkrather Kinder allerdings geändert, da es, anders als 2018, ortsnahe Alternativen für Gesamtschulinteressenten gibt, etwa in Haan oder Mettmann. So sind aktuell statt ursprünglich mal 30 derzeit nur noch 12 Anmeldungen aus Erkrath an der Gesamtschule Hilden zu verzeichnen.

Vor dem Hintergrund, dass der Gesamtschulbesuch in Nachbarstädten auch ohne eine kostenpflichtige Vereinbarung möglich ist, kommt dem Spardiktat durch das von der BmU mit initiierte freiwillige Haushaltssicherungskonzept (HSK) zur Konsolidierung der Erkrather Finanzen vorrangige Bedeutung zu. Wir müssen bei allen Ausgaben auch die Frage stellen, ob sie heute noch gerechtfertigt sind.

Daher hat die BmU-Fraktion (nach kontroversen Abwägungen innerhalb der Fraktion) dem Antrag auf Kündigung der Vereinbarung letztlich zugestimmt – wobei auf längere Sicht und bei geänderten Voraussetzungen ein Wiederaufleben der Kooperation in Betracht kommen könnte.

Dass die Verwaltung bisher nicht das Gespräch mit dem Schulträger (Ev. Kirche im Rheinland) gesucht hat, ist von der BmU gerügt worden. In diesen Gesprächen hätte man sich auf Kompromisse einigen können (Aussetzen der Vereinbarung, Fortführung für die bereits eingeschulten Jahrgänge).

 

  Grünpflege im Stadtgebiet ab 2023

Aus Gründen der CO2-Reduzierung und der Lärmminderung sollen Geräte mit Verbrennungsmotoren bei der Grünpflege im Stadtgebiet durch Akku-Geräte ersetzt werden. Dieser seit Jahren aus der Bevölkerung häufig geäußerte Wunsch stand jetzt bei der Vergabeentscheidung für einen neuen Rahmenvertrag zur Diskussion. Vorermittlungen der Verwaltung bei Firmen haben ergeben, dass handgeführte Kleingeräte (Laubbläser, Freischneider) mit Akkus zwar ergänzend im Einsatz sind, aber derzeit noch nicht ausschließlich eingesetzt werden können. Der Gerätepark der infrage kommenden Firmen müsste aufgerüstet werden, was sehr teuer und wegen Lieferfristen auch zeitaufwändig ist. Das Aufladen der Akkus ist teuer, aufwändig, ja unpraktikabel (Kompressoren auf LKW!). Die Leistung ist gegenüber Geräten mit Verbrennungsmotor schlechter (z.B. bei Nässe). Darüber hinaus ist die alternative Ausschreibung (konventionell bzw. mit Akku-Geräten) vergaberechtlich unsicher bis unzulässig. Wahl-/Alternativpositionen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich, die hier nicht vorliegen.

Da die technischen und vergaberechtlichen Voraussetzungen (noch) nicht vorliegen und auch das wirtschaftliche Risiko (derzeit) beachtlich ist, ist auch mit den Stimmen der BmU beschlossen worden, das Vergabeverfahren in der konventionellen Variante zur Ausschreibung zu bringen und die ermittelten CO2-Emissionen durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren (u.a. Kompensationszahlungen).

 

Erkrath, 16. Juni 2022

W. Schriegel     M. Stritzelberger     P. Sohn        B. Osterwind