BmU beantragt Automatisierung der Beschlusskontrolle und mehr Transparenz
Januar 2022
Beschlüsse sind das Salz in der Suppe der Kommunalpolitik. Wahlziele und Wahlversprechen werden hiermit erreicht und dokumentiert. Sie sind der Beweis, dass wir in unserer Demokratie als einfache Bürgerinnen und Bürger etwas bewegen und nachvollziehen können. Mit einem Beschluss haben wir ein Ziel erreicht, auf das wir im Regelfall lange hinarbeiten mussten. Aber ist das wirklich so? Erst die langjährige Befassung mit der Kommunalpolitik gibt uns einen Einblick, dass nicht jeder Beschluss auch sofort umgesetzt wird. Manchmal folgen sogar mehrere Jahre der Untätigkeit.
„Der Rat überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse“.
So steht es in §55 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO NRW). In Erkrath regelt §26a der Geschäftsordnung, dass der Bürgermeister eine Liste über die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse führt und diese Liste dem Rat bzw. den betroffenen Ausschüssen alle drei Monate in aktualisierter Form zur Kenntnis vorlegt. Das aber passiert schon lange nicht mehr so, weiß Bernhard Osterwind, Fraktionsführer der Bürger mit Umweltverantwortung (BmU), zu berichten. „Die letzte Liste wurde den Ratsmitgliedern nach einjähriger Pause für 2020 vorgelegt. Einfache Ausschussmitglieder werden gar nicht informiert. Beschlüsse aus 2021 wurden noch gar nicht aufgelistet.“ Bürgermeister Christoph Schultz begründet diese Verfahrensweise mit Arbeitsüberlastung. Die Beschlüsse müssten mühsam in einer Excel-Tabelle zusammengestellt werden.
„Dabei funktioniert die Ratsarbeit in Erkrath seit einem Jahr komplett papierlos mit Hilfe einer modernen Software der Sternberg GmbH.“,
informiert Peter Sohn, Ratsmitglied der BmU und IT-Prüfer des Landesrechnungshofs im Hauptberuf. Die Beschlusskontrolle sei ein Zusatzmodul dieser Software, welches bereits von etlichen Gemeinden erfolgreich genutzt wird [1]. „Erst hiermit erlaubt eine Stadtverwaltung die notwendige Transparenz für alle Bürgerinnen und Bürger, wann welche Beschlüsse umgesetzt worden sind.“ In Erkrath sei diese Transparenz dringend notwendig, bekräftigt Bernhard Osterwind: „Denn einige Beschlüsse warten bereits mehrere Jahre auf ihre Umsetzung.“ Beispielsweise beschloss der Schulausschuss am 11.10.2017, dass der technische Stand der Schulgebäude in Form eines Gebäudemanagementplans zu den Haushaltsberatungen des Schulausschusses Anfang 2018 ermittelt werden soll. Passiert ist aber in der langen Zeit kaum etwas. „Die Verwaltung hat inzwischen einen "Gebäudesteckbrief" entwickelt, der im Dezember 2021 in seinem Grundgerüst fertig gestellt worden ist. Darauf aufbauend soll dieser nach und nach für jedes Gebäude erstellt werden.“, informiert Christian Ritt, hauptberuflicher Lehrer, Ratsmitglied und Vorsitzender der BmU e.V. unter Verweis auf eine kurze Notiz in der vorliegenden Beschlusskontrolle 2020 vom Dezember 2021. „Die Arbeit von Schulleitungen betroffener Schulen ist aufgrund dieses Verwaltungstempos besonders schwer.“, erklärt Ritt und verweist auf weitere Schulthemen auf der Internetseite der BmU [2].
Aber nicht nur Schulen sind die Leidtragenden. Mit Beschluss vom Mai 2018 ist die Verwaltung beauftragt worden, einen Sanierungsplan für die Kindertagesstätten direkt nach Fertigstellung des Schulsanierungsplans zu erstellen. „Wann die Verwaltung damit beginnen wird, weiß niemand.“, bedauert Peter Sohn, der die BmU im Jugendhilfeausschuss vertritt.
Das seien keine Einzelfälle, bekräftigt Bernhard Osterwind:
„Die letzte Beschlusskontrolle umfasst 44 unerledigte Beschlüsse aller Fraktionen. Der älteste stammt aus dem Jahr 2013. Zur Abhilfe dieses unerträglichen Dauerzustands hilft nur die Automatisierung der Beschlusskontrolle und Transparenz.“ Deshalb habe die BmU Anfang Dezember beantragt, im Ratsinformationssystem zur Erhöhung der Transparenz und zur Arbeitserleichterung für die Verwaltung bis zum 1.4.2022 eine Software für die Beschlusskontrolle verfügbar zu machen. „Wir bohren hier ganz dicke Bretter!“, macht Bernhard Osterwind klar. Der Bürgermeister habe seinen Antrag erst nach einer weiteren Mahnung nachträglich und ohne vernünftige Verwaltungsvorlage auf die Tagesordnung nehmen lassen.
________________________________
[1] Beispiel: https://rim.ekom21.de/wehrheim/bak
[2] https://www.bmu-erkrath.de/aktuelles/2021-11-16-sep-geht-in-ueberarbeitung-kopie.html