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Bericht aus dem Rat am 11.12.2018

Themen:

  • BmU kritisiert Bebauungsplanung Wimmersberg:
    Verzicht auf Entlastungsstraße und Gewerbeflächen ist verkehrt
  • Neanderhöhe – Eine Abwägung in Anbetracht der Gesamtsituation der Stadt 
  • Bebauungsplanänderung Pose Marré -Parkplatzverknappung
  • Ordnungsbehördliche Verordnung
  • Abfallgebühren sinken
  • Sozialpass für Erkrath?

 

 

  • BmU kritisiert Bebauungsplanung Wimmersberg:
    Verzicht auf Entlastungsstraße und Gewerbeflächen ist verkehrt

Die BmU bedauert, dass CDU, SPD und Grüne die langjährigen Überlegungen zur Realisierung der Entlastungsstraße am Wimmersberg zwischen Hochdahler Straße und Schlüterstraße abgelehnt haben und damit dem Investor eine kostengünstige Erschließung andienen.
Die unabhängige Erkrather Wählergemeinschaft BmU stellt klar:
Die Entlastungsstraße ist die einzige nachhaltig wirkungsvolle Maßnahme, um die laut Lärmaktionsplan „ungesunden Lebensverhältnisse“ im Bereich Kreuzstraße, Neanderstraße, Düsseldorfer Straße zu verbessern, indem sie den Verkehr durch ihre Entlastungsfunktion zum einen verringert und einen weiteren Teil umverteilt.
Laut Verkehrsgutachten würden in Alt-Erkrath dank der Abkürzungsfunktion der Entlastungsstraße durch die Entlastungsstraße täglich 3764 km weniger zurückgelegt. Der BmU-Fraktionsvorsitzende Bernhard Osterwind hat berechnet: „Allein durch die Verkehrsreduzierung an Werktagen ergibt sich eine jährliche CO2-Entlastung in Höhe von 165 Tonnen!“
Gerade im Hinblick auf die Bauprojekte Erkrath-Nord und Wimmersberg mit ihrem zusätzlichen Verkehrsaufkommen ist die Entlastungsstraße notwendig.
60% der Strecke der Entlastungsstraße müssen im Falle der Erschließung des Entwicklungsgebietes Wimmersberg sowieso gebaut werden. Die von den Parteien Grüne, CDU, SPD und der Verwaltung genannten Nachteile, z.B. die Kosten und die Flächenversiegelung, wiegen die Vorteile nicht auf.
Hier muss dem Gemeinwohl Vorrang gegeben werden.
Die letzte Chance, eine zweite Ost-West Verbindung durch einen kleinen Lückenschluss zu bauen, wird für immer verbaut.“

Zudem wird zum Bedauern der BmU die Fläche komplett mit hochgeschossiger Wohnbebauung überzogen. Nach Vorstellung der BmU hätte der Erhalt eines Teils des ca. 7,6 ha großen Gewerbegebietes entlang der Bahn einerseits einen wesentlichen Beitrag zur Lärmabschirmung gegenüber der Bahn und andererseits durch die Arbeitsplätze eine Verringerung der Auspendlerquote aus Erkrath zentrumsnah ermöglicht. Die Entscheidung erhöht nur den Druck, an anderem Ort Gewerbeflächen auszuweisen!
Dass zurzeit hochgeschossiger Wohnungsbau verglichen mit einem Gewerbeflächenrecycling die höheren Gewinnaussichten hat, spielt für die BmU eine sehr untergeordnete Rolle. Für die Gewerbeflächen gibt es in Erkrath kaum Alternativen, für zusätzlichen Wohnraum steht dagegen mit Erkrath-Nord ein hohes Entwicklungspotenzial im Eigentum der Stadt bereit.
Es ist auch nicht zu verstehen, dass sowohl Grüne als auch SPD hier Gewerbeflächen aufgeben, die sie an anderer Stelle (vergleiche Thema Neanderhöhe) auch nicht haben wollen. Eine Antwort auf die Frage, wo man denn dann Gewerbe ansiedeln soll, geben beide Parteien nicht.

 

 

  • Neanderhöhe – Eine Abwägung in Anbetracht der Gesamtsituation der Stadt 

Nach langem und gründlichem Abwägen hat sich die BmU für ein Gewerbegebiet auf der südlichen Neanderhöhe ausgesprochen, das für die Ansiedlung von gewerbesteuerkräftigen Unternehmen gedacht ist.
In der Ratssitzung am 11.12.2018 ist allerdings zunächst nur die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen worden. Damit werden die bisherige Ausweisung als geplantes Industriegebiet zurückgenommen und die Wohnsiedlung Neanderhöhe vom Gewerbegebiet zum allgemeinen Wohngebiet umgewidmet. Auch wenn man gegen die Bebauungspläne ist, ist es unverständlich, dass SPD und Grüne gegen die beschriebene Änderung des FNP gestimmt und auch keine Begründung dafür geliefert haben.
Teile des Bebauungsplanes werden Anfang 2019 noch einmal offengelegt, um Forderungen der BmU für eine stärkere ökologische Kompensation für die Eingriffe umzusetzen.

Auf mehreren Fraktionssitzungen, teilweise mit Beteiligung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern, und in vielen Gesprächen, u.a. bei Ortsbegehungen und mit Anwohnern und Mitgliedern der NSG, haben wir uns sorgfältig mit dem Für und Wider beschäftigt. Gerade das Gespräch mit vielen kritischen Bürgerinnen und Bürgern auf unserem Spekulatius-Treffen, unserer offenen Fraktionssitzung im Dezember, hat aufgezeigt, dass man sachlich und respektvoll die unterschiedlichen Standpunkte austauschen kann, was in Ausschüssen, in der Presse und in den nicht immer sozialen Medien leider oft nicht der Fall war.

Der BmU ist ihre Entscheidung aus Sicht des für uns sehr wichtigen Natur- und Landschaftsschutzes nicht leichtgefallen, aber als Ratsmitglieder müssen wir im Sinne des Eides -zum Wohle der Stadt- Erkrath als Ganzes realistisch im Blick behalten und die ökologischen und ökonomischen Aspekte sorgfältig abwägen. So gerne auch die BmU die komplette Ackerfläche an der Hochdahler Straße unberührt lassen würde, dürfen die Augen nicht fundamental vor der Gesamtlage der Stadt verschlossen werden.

 

Erkrath benötigt Flächen für Gewerbe
Die Haushaltspläne haben in den vergangenen Jahren Defizite von etwa 5 bis 7 Millionen Euro ausgewiesen und auch der Haushalt 2019 sieht ein Loch von über 2 Millionen Euro vor, dies geht klar zu Lasten zukünftiger Generationen.
Wer den Haushalt sanieren will – viele wollen das offensichtlich nicht –, muss einerseits sparen (für ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept spricht sich seit Jahren nur die BmU aus), aber auch die Einnahmen verbessern: Zuschüsse einwerben (das Programm „Soziale Stadt“ ist ein Türöffner dazu) und mehr Gewerbesteuer durch Ansiedlungen generieren. Oder wie Kämmerer Schmitz in der Ratssitzung bei der Einbringung des Haushaltes 2019 anführte, dass man angesichts der sehr guten aktuellen Konjunktur nur durch entsprechende Ansiedlungen in Zukunft die jetzigen Einnahmen halten könne.
Eine Anhebung des Gewerbesteuersatzes verbietet sich, da dies Firmen vertreiben und abschrecken würde. Die Grundsteuer ist erst letztes Jahr erhöht worden, ein Verzicht auf die Einnahmen aus Gewerbeansiedlung an der südlichen Neanderhöhe entspräche nach Einschätzung der Verwaltung einer Anhebung der Grundsteuer um 100 Punkte.
Und es droht mittelfristig sogar, dass Erkrath in einen Zwangshaushalt gerät. Das ist keine Übertreibung, wenn man u.a. die zu kritisierende Kostenexplosion beim Neubau der Feuerwache betrachtet, oder ein Ansteigen der Zinskosten und auch ein Ende des momentanen Wirtschaftshochs einkalkuliert.
Wenn die Grünen und auch die SPD neben den Gewerbeflächen am Wimmersberg auch auf die jetzt geplante Gewerbeansiedlung im südlichen Teil der Neanderhöhe verzichten möchten, müssten sie transparenterweise auch erklären, an welchen freiwilligen Leistungen sie dann sparen würden. Wer den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung, die Sanierung der Schulen, den Erhalt von VHS, Musikschule, Büchereien, Bürgerbüros sowie keine Kürzungen der Zuschüsse für Schulen und Vereine will, muss auch die Einnahmeseite der Stadt nachhaltig verbessern. Gerade die von P. Knitsch angeführte Seite „haushaltssteuerung.de“ zeigt auf, dass Erkrath im Vergleich bei der Gewerbesteuer pro Einwohner noch Luft nach oben hat, Erkrath als steuerstarke Kommune zu bezeichnen, ist somit nur relativ richtig. In der Gewerbefläche pro Einwohner ist Erkrath sogar Schlusslicht im Kreis.
Die BmU stellt allerdings in dieser Diskussion klar, dass die Einnahmen aus dem Projekt Neanderhöhe der Sanierung des Haushaltes und der Schulen dienen müssen und nicht einem zu üppigen Stellenplan. Dem Verkauf von Flächen muss der HFA zustimmen, so dass hier die Politik mitsteuern kann, bei Bedarf wird die BmU dies auch in den Rat verweisen lassen.

 

BmU ohne „Umweltverantwortung“?

Von Grünen und Naturschutzgemeinschaft Neandertal ist die BmU massiv angegriffen und ihr der Willen zum Umweltschutz abgesprochen worden, es fielen Begriffe wie „Lüge“, „Täuschung“ und „Umkippen“. Wahltaktisch ist das Verhalten der Grünen zwar begreifbar, allerdings in Schärfe und Verdrehungen gerade angesichts des aufblühenden Populismus nur schwer zu ertragen.
Dass die BmU ihren Namen „Bürger mit Umweltverantwortung“ ernst nimmt, kann jeder u.a. auf unserer Homepage nachlesen. Und gerade bezüglich der Neanderhöhe hat sich die BmU in der Vergangenheit immer wieder mit dem Blick auf den Umweltschutz eingesetzt. Nach der Verhinderung des großen Gewerbegebietes auf der gesamten Neanderhöhe hat die BmU die folgenden Umweltaspekte dort thematisiert und teilweise durchgesetzt. Es war die BmU, die
1. gegen die Angriffe der Kreisbauernschaft das Pestizidverwendungsverbot auch auf der Neanderhöhe erst auf die Tagesordnung brachte und dann durchsetzte, die
2. (vergeblich) im Oktober 2012 die Einbringung von kunststoffmüllversetztem Kot aus der Hühnermast bei der Stadt, der unteren Bodenschutzbehörde und der Landwirtschaftskammer anprangerte, die
3. 2013 durch ein Rechtsgutachten- trotz fehlender Unterstützung nicht nur der Grünen-, die Genehmigung eines Bauschuttzwischenlagers für 300 Tonnen (!) Müll verhinderte(!), welches noch näher an Fundstelle und FFH Gebiet liegt (Feldhof 10), die
4. die Genehmigung einer Lackierkabine direkt neben dem Wohngebiet Neanderhöhe bekämpfte.
Die Naturschutzgemeinschaft NSG ist bei diesen vier genannten Vorkommnissen auf der Neanderhöhe nicht aktiv geworden und hat die BmU nicht unterstützt. Alle diese Dinge geschahen öffentlich oder / und standen in der Zeitung und im Ratsinformationssystem.

Die BmU ist beim Thema Neanderhöhe auch nicht wortbrüchig geworden oder „umgekippt“, wie öffentlich behauptet. Die BmU – Bürger mit Umweltverantwortung - steht auch weiterhin zu ihrem Namen und ihrem Grundsatz: solide Finanzpolitik UND konsequenter Umweltschutz.
Wer das Programm 2014 der BmU liest und die Kommentare der BmU auf ihrer Homepage bzw. in den Ausschüssen und im Rat verfolgt, sieht, dass die BmU weder Wahlversprechen bezüglich der letzten Kommunalwahl (2014) bricht, noch dass sie „plötzlich“ zustimmt.
Die BmU hat gemeinsam mit Umweltschützern und Grünen gegen die ursprünglichen Bebauungspläne von Verwaltung und CDU gekämpft, als die gesamte Neanderhöhe zum Gewerbegebiet gemacht werden sollte. Schon 2011 hat die BmU gesagt, dass die Ergebnisse des Stadtentwicklungskonzeptes auch hinsichtlich der Neanderhöhe zu berücksichtigen seien. Nachweislich wurde die BmU am 14.07.2011 im Ausschuss für Stadtentwicklung und durch den Grünen-Rundbrief Nr. 11 dafür kritisiert. Die Vorwürfe von 2018 sind ein Aufguss von 2011, von „plötzlich“ und „umkippen“ kann nicht die Rede sein. Und auch in ihrem Ratsbericht vom Mai 2012 hat sie erklärt, dass eine Bebauung zwischen Wertstoffhof und Schrottplatz/Tankstelle hinsichtlich des Neubaus der Feuerwache oder der Ansiedlung eines gewerbesteuerkräftigen und Arbeitsplätze schaffenden Unternehmens (Timo-Com) durchaus eine Option sei.
Die jetzigen Pläne decken sich damit weitgehend, nur ein kleiner Teil der Neanderhöhe, 3,4 ha, anliegend an die Hochdahler Straße, ist betroffen. Der größere Teil, der an das Neandertal und die Fundstelle angrenzt, bleibt im Gegensatz zur früheren Planung unbebaut und wird durch einen kräftigen grünen Gehölzstreifen von 6000 qm vom Gewerbegebiet getrennt, der auch der besseren Biotopvernetzung an dieser Stelle dienen soll. Bei der geplanten Fläche handelt es sich um eine Ackerfläche, die von Wertstoffhof, Schrottplatz, Straße und Timo-Com umgrenzt ist, die wesentliche Biotopvernetzung erstreckt sich im nördlichen Teil der Neanderhöhe und bleibt unberührt.
Dass das Gebiet nicht unmittelbar an das Neandertal grenzt, kann man sehr gut der Abbildung entnehmen, die in RP und WZ am 6.11. zu sehen war. Man sieht auch, dass der größte Teil der Ackerfläche und das Grünland komplett erhalten bleiben. Die Option eines weiteren Bauabschnittes wurde aus dem neuen Bebauungsplan entfernt, Gebäudehöhen zum „Rand“ reduziert. Unter dem Strich geht es also um einen Kompromiss von 3,4 ha, welche neu für Gewerbe erschlossen werden sollen und die sonst im Bestand (z.B. Unterfeldhaus) in der Form nicht darstellbar sind, zumal gegen die Stimmen der BmU zugunsten privater Investoreninteressen auf das angedachte und ohne zusätzlichen Verbrauch von Grünflächen realisierbare neue Gewerbegebiet am Wimmersberg mit einer Fläche von 7,6 ha verzichtet wird.
Die Wirtschaftsförderung der Stadt hat den Mitgliedern des Rates im Dezember klar aufgezeigt, dass die von Grünen und NSG angeführten großen Leerstände (50.000 qm) an Gewerbeimmobilien so nicht zutreffen, das Angebot ist nicht annähernd so umfangreich wie es die Zahl der Inserate vermuten lässt. So seien z.B. in Unterfeldhaus z.Z. nur 2 Hallen frei, wobei bei einer Verhandlungen geführt würden. Die Ratsmitglieder der Grünen sollten dieses also wissen. Zum einen wurden Mehrfachnennung einer Immobilie (Aufteilung in unterschiedliche Größen bei diversen Maklern) zusammengerechnet, zum anderen einfach viele kleinere Angebote addiert, welche für größere Firmen völlig ungeeignet sind. Auch ist für expansions- und neuansiedlungswillige Unternehmen insbesondere aus bilanztechnischen Gründen von großer Bedeutung, ein Objekt in geeigneter Größe zu besitzen und nicht zu mieten. Dafür muss also auch Interessenten Entsprechendes angeboten werden können.

 

Nachbesserungen

Die BmU hat in den Beratungen im Bebauungsplan einige Nachbesserungen durchgesetzt. So ist nun eine archäologische Begleitung auf allen Flächen des Bebauungsplanes festgesetzt, diese soll einerseits keine „erwürgende“ Funktion für das Bauvorhaben haben, andererseits eine ausreichende Chance auf Entdeckung wider Erwarten vorhandener altsteinzeitlicher Relikte bieten. Und beim ökologischen Ausgleich gibt die Stadt die freiwillige Selbstverpflichtung ab, auch die Bodengüte zu berücksichtigen, dies geht über das gesetzlich geforderte Maß hinaus, da dies ansonsten in NRW nicht vorgesehen ist.

 

 

 

  • Bebauungsplanänderung Pose Marré - Parkplatzverknappung


Gegen die Stimmen der BmU hat der Rat beschlossen, dass der Investor in Erkraths „Neuer Mitte“ viel weniger Parkplätze bauen muss als ursprünglich festgesetzt. Bislang waren 1,5 Parkplätze pro Wohneinheit vorgeschrieben. Da die Nachfrage bei den bisher gebauten Häusern aber geringer war, wäre die BmU mit einer Reduktion auf einen Parkplatz für Neubauten einverstanden gewesen. So wird nun diese Regelung rückwirkend auf das gesamte Baugebiet angewendet. Es ist zu befürchten, dass dies ein Ausweichen der parkenden KFZ auf benachbarte Wohnviertel zur Folge haben könnte. Der Nutznießer ist allein der Investor.
Unverständlich, dass die CDU durch zahlreiche Enthaltungen den Weg zur drastischen Parkplatzverknappung ebnete. Und die Begründung der Grünen, dass man durch Parkplatz-Verknappung die Bewohner auf den ÖPNV bringen wolle, hat für mich „Veggie-Day“-Charakter.

 

 

  • Ordnungsbehördliche Verordnung

Die BmU hatte vor fast 20 Jahren den Erlass einer „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ für Erkrath gefordert und nach langer kontroverser Diskussion eine politische Mehrheit gefunden. Die Presse sprach von wieherndem Amtsschimmel, Detlef Ehlert (SPD) und Wilfried Schmidt (CDU) meinten zunächst, diesen von der BmU in den PlUV eingebrachten Vorschlag im nächsten HFA „beerdigen“ zu müssen.

Heute gilt dieses Instrument grundsätzlich als bewährt und wichtig. Nur so kann z.B. das Ordnungsamt bei Zuwiderhandlungen eingreifen.
Nun stehen erneut Änderungen an. So soll z.B. zusätzlich geregelt werden, dass Hundeführer jederzeit geeignete Utensilien zur Beseitigung von Hundekot mit sich führen müssen. Diese und andere Änderungen wurden beschlossen, man siehe im Ratsinformationssystem unter Vorlage 231/2018.

 

  • Abfallgebühren sinken

Die Abfallgebühren können in Erkrath erheblich gesenkt werden! Zum Teil über 40%! Das ermöglichen insbesondere die Überschüsse aus den Vorjahren. Der BmU-Fraktionsvorsitzende B. Osterwind dazu: "Angemessen wäre gewesen, die Gebühren schon früher zu senken." Nähere Auskünfte kann man der Vorlage 206/2018 im Ratsinformationssystem entnehmen.

 

  • Sozialpass für Erkrath?

Nachdem das Jobcenter mitgeteilt hat, dass es bereit wäre, Erkrather Anspruchsberechtigten einen Sozialpass auszustellen, hat sich die Situation so verändert, dass die Verwaltung ihre Vorlage noch einmal verändern muss und sich der Ausschuss für Soziales und Kultur nochmals damit beschäftigen wird.
Bis dahin war die Verwaltung von einem Personalaufwand von 1 Stelle (in etwa 80.000€) ausgegangen, was einen erheblichen Aufwand bedeutet hätte. Auch war der BmU die Forderung der Grünen nach 50% Ermäßigung für Leistungsbezieher (ALG II, SozialH, Wohngeld, Asyl, u.ä.) bei Kulturangeboten, Musikschule, VHS, u.a. zu pauschal, da es heute bereits für diesen Personenkreis Ermäßigungen gibt oder sogar kostenlose Theatertickets über die von der BmU in Erkrath initiierte Kulturloge. Außerdem würde einiges z.B. mit dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes kollidieren. Hier bleibt die Beratung im AKS abzuwarten.

In der Ratssitzung wurde allerdings schon vorab entschieden, dass Azubis bei Theaterangeboten in Zukunft Rabatt erhalten werden, dass Besitzer der Familien-Karte 10% und Leistungsempfänger 50% auf Ferienangebote bekommen werden.

 

 

 

Und demnächst hier Thema:

  • Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach KAG

Die BmU-Fraktion hat die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Abschaffung der Straßenbaubeiträge“ beantragt: In die nächsten Sitzungen des PLUV, HFA und Rat soll dies beraten werden.
Die BmU-Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Erkrath an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eine Resolution zur Änderung des § 8 KAG mit folgendem Inhalt richtet:
„Der § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wird so geändert, dass die Rechtsgrundlage für Straßenbaubeiträge in NRW abgeschafft wird und somit die Kommunen keine Ausbaubeiträge mehr von Anliegern erheben. Die Einnahmeausfälle der Kommunen sind durch angemessene Zuweisungen des Landes an die Kommunen zu kompensieren. Ein angemessener Eigenanteil der Kommunen bleibt bestehen.“

Begründung:
Die Erhebung von Anliegerbeiträgen in der Stadt Erkrath zeigte in der Vergangenheit, dass es weder gelungen ist, Abrechnungsverfahren zu finden, welche im Allgemeinen, erst Recht nicht im Einzelfall, als gerecht empfunden werden, noch wurden die Abrechnungen zeitnah erhoben.
Der administrative Aufwand zur Abrechnung und die z.T. sich anschließende Betreuung der Rechtstreitigkeiten eines Rechtsgebietes mit einer weiter zuwachsenden, detailreichen, jahrzehntelangen Rechtsprechung, waren personalintensiv und zum Teil nur durch weitere Kosten durch z.B. Rechtsgutachten zu bewältigen.
Die Kommunen sollen demnach zukünftig keine Ausbaubeiträge von Anliegern mehr erheben. Einnahmeausfälle sollen durch einheitliche und zweckgebundene Zuweisungen des Landes an die Kommunen kompensiert werden.
Dies ist in Zeiten erheblich gestiegener Einnahmen bei Land und Bund zu rechtfertigen. Die mit der Maßnahme verbundene Entbürokratisierung und Entlastung der Gerichte ist selber bereits nennenswerter Teil der Gegenfinanzierung.

 

Beteiligen Sie sich an der Unterschriftenaktion des Bundes der Steuerzahler!

Die Unterschriftenliste finden Sie unter:
https://www.steuerzahler-nrw.de/getfile.php?id=d2272bf973d57d3f05089767e504c2af