Die BmU e.V. Unabhängige Wählergemeinschaft für Erkrath ist seit ihrer Gründung 1988 berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Die Spenden sind steuerlich im Rahmen der Einkommensteuergesetzgebung absetzbar, sie bewirken eine 50%ige Steuerminderung bezogen auf den Spendenbetrag. Höchstgrenzen sind zu beachten. Spenden über 100 € müssen im Rechenschaftsbericht namhaft gemacht werden und öffentlich bekannt gegeben werden. Damit will die BmU mehr als jede Partei auch nur dem Anschein einer Vorteilsnahme entgegentreten.
Keine Partei hat so strenge eigene Kontrollen eingezogen wie die BmU e.V.
Das Finanzaufkommen der BmU besteht - von geringeren Zinseinnahmen abgesehen - ausschließlich aus Spenden der Mitglieder, vor allem der Ratsmitglieder der BmU und einiger Bürgerinnen und Bürger. Der überwiegende Teil der so genannten "Aufwandsentschädigung", welche ein Ratsmitglied bekommt, wird von den Ratsmitgliedern der BmU an die BmU e.V. gespendet.
VR Bank eG
Kontonummer: 517018015
BLZ: 30560548
IBAN: DE24305605480517018015
BIC: GENODED1NLD
Immer wieder wird die BmU selbst gebeten, an Vereine und Institutionen zu spenden. Sie muss diesen Bitten immer eine Absage erteilen. Die Ursache ist folgende Begebenheit:
Das DRK Hochdahl hat kurz nach der Revolution in Rumänien einen Hilfsgütertransport nach Temesvar unternommen und bat zu diesem Zweck die Öffentlichkeit um tatkräftige Unterstützung. BmU-Mitglied Andreas von Koskull organisierte einen 7,5 t LKW und fuhr mit dem Vorsitzenden der BmU, Bernhard Osterwind, den Transport nach Temesvar Rumänien im DRK-Konvoi mit. Eine Spende der BmU sollte die Betriebskosten des LKW decken, damit das gesamte Fahrzeug für das schon überaus engagierte DRK völlig kostenfrei wurde. Das Finanzamt Düsseldorf-Mettmann hat in einem Schreiben an den Schatzmeister der BmU darauf festgestellt, dass die Spende dem Satzungszweck der BmU, der Mitwirkung an Kommunalwahlen, nicht entsprächen. (Parteien hat das selbe Finanzamt merkwürdiger Weise eigene Spenden gestattet). Das Finanzamt kündigte im Falle einer Spende der BmU an, dass die BmU dann das Recht verliert steuermindernde Spendenbescheinigungen auszustellen.
Anträge auf Spenden für soziale und gemeinnützige Zwecke werden seit diesem Zeitpunkt vom Vorstand der BmU e.V. immer abgelehnt.