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BmU: Fernwärme-Preisformel muss gerechter werden

19.12.2023

Die Anpassung der Preissteigerungsformel der Fernwärme hat die BmU bisher vergeblich im Aufsichtsrat der Stadtwerke gefordert.

Jetzt wird aus einem Schreiben des Bundeskartellamtes an einen Hochdahler Kunden deutlich, dass auch die Verfahren gegen andere Betreiber Konsequenzen für das Stadtwerkenetz haben:
„Dem Bundeskartellamt ist es nicht möglich, sämtliche Preisanpassungsklauseln aller ca. 4.000 Fernwärmenetze zu überprüfen. Allerdings stehen die nun vom Bundeskartellamt untersuchten Fälle exemplarisch für eine Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle. .... Auch wenn das konkrete Netz, über das Sie mit Fernwärme versorgt werden, nicht Gegenstand der Verfahren des Bundeskartellamts sein sollte, so werden etwaige Entscheidungen. des Bundeskartellamts möglicherweise generelle Maßstäbe für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Preisanpassungsklauseln liefern können.“

Im Erfolgsfall bedeutet das eine Preisreduktion von zur Zeit ca 16 Cent pro KWh auf knapp 6 Cent. Ein hohes Risiko für die Stadtwerke.

Kunden kann man nur raten, nur unter Vorbehalt 2023 an die Stadtwerke zu zahlen und gegenüber E.ON der Rechnung 2022 zu widersprechen.
Ähnliches gilt auch für Mieter, die ihren Vermieter auffordern sollten, sowohl gegen die Rechnung von EON für 2022 vorzugehen und die Abschläge an die Stadtwerke nur unter Vorbehalt zu zahlen.

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