An ihren Infoständen sammelte die BmU zahlreiche Unterschriften für die Initiative "Echt-laut-hier" und fordert von der Stadt, dass ein neues Lärmgutachten und ein Lärmaktionsplan erstellt wird.
Eine ausführliche Darstellung der Situation und der Geschichte des bisher einmütigen Kampfes der Erkrather gegen den Autobahnlärm aus Sicht der BmU:
(Stand März 2009) Erkraths Gewerbe profitiert von der Lage direkt am Autobahnkreuz Hilden. Selten verfügt eine Stadt von der Größe Erkraths sowohl über eine West-Ost Autobahn wie auch eine Nord-Süd Autobahn. Auch viele Bürgerinnen und Bürger haben sich deswegen für Erkrath als Wohnstandort entschieden.
Aber, um mit Fritz Reuter zu sprechen: "Wat den einen sin Uhl is den andern sin Nachtigal."
Wir haben zurzeit über 130.000 Autos und LKW pro Tag auf der A3. Als die A3 ca. 1987 sechsspurig ausgebaut wurde, wurde in der Planfeststellung (16.02.1981), die Ist-Belastung mit 50.000 Fahrzeugen angegeben, für 1990 nur 68.950 Autos/LKWs prognostiziert. Tatsächlich aber waren es 1990 lt. Verkehrszählung 91533 KFZ/24 Std. . 1991 ergab eine Zählung schon 105.000 KFZ/24 Stde. Bis 2025 rechnet man mit bis zu 240.000 PKW und LKW!
Ein die Gesundheit beeinträchtigender Lärm, der sich da über Erkrath ergießt.
In jüngster Zeit sammelt die "Bürgerinitiative gegen Autobahnlärm" Unterschriften für einen Bürgerantrag, der sich gegen die vermeidbaren Teile der Lärmemissionen der Autobahn A 3 wendet. "Echt laut hier" lautet ihr Motto. Die Initiative setzt auf die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche durch "Flüsterasphalt".
1936 wurde die heutige A3 im Rahmen des nationalsozialistischen Autobahnprogramms in unserem Abschnitt eröffnet, in den 80er Jahren auf sechs Spuren erweitert.
Die A 46 wurde zunächst als "Zubringer", dann in den 60er Jahren als eigenständige Autobahn ausgebaut. Die Verbreiterung auf 6 Spuren und Lärmschutzmaßnahmen fanden 1990 statt.
Die BmU-Fraktion hat am 02.06.2008 den Bürgermeister gebeten, dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr folgende Anfragen zu beantworten:
Seit vielen Jahren eint den Rat der Stadt Erkrath der Kampf um die Minderung des Autobahnlärms. Dem Vernehmen nach steht in den nächsten Jahren die Erneuerung der Autobahndecken vor allem auf der A 3 im Unterfeldhauser und Erkrather Abschnitt an.
Zurzeit plant der Landesbetrieb Straßen die Verlängerung des Beschleunigungsstreifens A46 / A3 auf der Nordseite auf 3 km.
Die bisherigen Bemühungen, den Lärm für das Stadtgebiet zu mildern bezogen sich auf:
Die Forderung nach Geschwindigkeitsreduzierungen wurde nur auf der A 46 z.T. erfüllt. Dies aber nicht aus Gründen des Lärmschutzes oder vorbeugenden Unfallschutzes sondern erst nach einer Serie ungewöhnlich häufiger und ungewöhnlich schwerer Unfälle (30 Unfälle 1998 allein zwischen den AS Haan-Ost und Haan-West, meist so genannte "Alleinunfälle" ohne Beteiligung eines Unfallgegners) im Bereich Wuppertal bis Erkrath Fahrtrichtung Düsseldorf. Ein Baufehler im Übergang einer Rechts- zur Linkskurve hatte bei Regen Unfälle provoziert. Zeitweise titelten die Zeitungen mit "A-46-Todesstreifen". Das Land wurde von Gerichten verurteilt, Unfallschäden zu begleichen. In knapp zwei Jahren musste hier ein Mensch sterben, es gab 10 Schwerverletzte und mehrere Leichtverletzte. Der Sachschaden war immens.
Am 27.6.2000 hat der Umweltausschuss des Stadtrates eine Resolution gegen den Autobahnlärm verfasst und eine Bürgerversammlung beschlossen. Der Anregung der BmU, einen Umweltmediziner mit einer gutachterlichen Stellungnahme zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Autobahnlärms für die Erkrather zu beauftragen wurde nicht gefolgt. Eine sehr gut besuchte Einwohnerversammlung fand am 21.09.2000 im Bürgerhaus Hochdahl, das mit empörten Bürgerinnen und Bürgern gefüllt war, statt.
Mehrfach war der Lärmschutz Gegenstand von Beratungen 2001 und 2002.
Der Verkehrsausschuss des Landtages hat sich am 23.11.2000 mit der Lärmschutzfrage beschäftigt. Die zuständige Fachverwaltung des MWMEV hat bekräftigt, dass nach ihrer Ansicht keinerlei rechtliche Handhabe für die Anordnung weiterer Tempolimits gesehen wird. Tempolimits würden eine Lärmreduzierung jenseits der "Spürbarkeitsgrenze" entfalten.
Mehrfach hatte die BmU reklamiert, dass entfernte Glassegmente des Lärmschutzes an der Autobahnbrücke nicht ersetzt wurden. Die BmU hat die Erklärung der zuständigen Autobahnverwaltung, die oft mehr als ein halbes Jahr zur Reparatur benötigte, nicht akzeptiert, man brauche die Zeit für die Herstellung der Ersatzteile. Es werden so häufig Teile des Lärmschutzes zerstört, dass man erwarten darf, dass diese Teile vorrätig sind.
Am 29.06.1999 fand eine Besprechung unter anderem aller Fraktionsvorsitzenden im Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWMTV) statt. Noch nicht einmal das Versprechen, nach Klärung einiger Sachfragen sich erneut zu treffen wurde eingehalten.
Zuvor war ein jahrelanger Rechtsstreit beendet worden. U.a. die BmU hatte mehrfach beantragt, dass die Stadt Erkrath auf dem Klagewege gegen die überhöhten Lärmemissionen vorgeht. Ein erster Umweltausschussbeschluss dazu erging August 1989, dann BmU-Anträge 08.05.1990 und erneut 22.01.1991, also Jahre früher als dann tatsächlich eine stabile Mehrheit im Rat für die Klage zu gewinnen war.
Im erstinstanzlichen Klageverfahren vor dem VG Düsseldorf hat die Stadt Erkrath mit Klage vom 14.05.1993 beantragt, den Planfeststellungsbeschluss vom 16.02.1981 (sechsspuriger Ausbau) dahingehend zu ergänzen, dass durch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen sichergestellt wird, dass Lärmrichtwerte in Wohngebieten von 59 dB (A) am Tag und 49 dB (A) bei Nacht nicht überschritten werden. Der Lärmschutz war in der Planfeststellung auf die damals gültigen Immissiogrenzwerte abgestellt. Diese wurden später um 6 dB (A) gesenkt. Das entspricht einer Viertelung des Verkehrsaufkommens. Die Klage wurde durch Urteil vom 18.07.1994 abgewiesen. Am 02.08.1994 hat die Stadt Erkrath dagegen Berufung eingelegt. Der Senat des OVG in Münster (Rechtsvertreter der Stadt waren die Kanzlei Schwarz, Bortloff, Schwarz-Schier, Berstermann, Blömer) hat durch Beschluss vom 26.04.1999 diese Berufung zurückgewiesen. Revision wurde nicht zugelassen. Auf Kosten der Stadt hat Dipl.-Ing. Bernd Driesen, Freier Sachverständiger für Umweltlärm und Lärmbekämpfung ein Gutachten erstellt. Hintergrund der Klage war, dass im Planfeststellungsbeschluss für die A3 steht: "Soweit die Regelungen des zu erwartenden Verkehrslärmschutzgesetzes zu einer verbesserten Rechtstellung der Betroffenen in Bezug auf den Lärmschutz führen, findet dieses Gesetz nach Maßgabe seiner Bestimmungen Anwendung auf dieses Straßenbauvorhaben." Danach gilt also die jeweilige Bundes-Immissionsschutzverordnung in Bezug auf die jeweils aktuelle Lärmbelastung.
Vor dieser Zeit, vor allem gehäuft ab Oktober 1987 lagen Jahre der Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger (z.B. eine Petition mit Unterschriftenliste vom 1.7.1994), denen sich häufig die politischen Organe der Stadt Erkrath anschlossen. Vor allem mit der Anfang der 80er Jahre gebauten neuen Neandertal-Brücke und den Lärmschutzwällen verband die Bürgerschaft die vergebliche Hoffnung auf Linderung des Lärms.
In einer Pressekonferenz versprach der CDU-Parteivorsitzende (Rheinische Post vom 29.07.1995) dass die Lärmschutzwand der A 46 am Hildener Kreuz entlang "ein Stück" entlang der A 3 weitergebaut wird. Dafür gäbe es eine Zusage des Staatssekretärs im damals Bonner Verkehrsministerium. Das Versprechen wurde nicht gehalten.
Laut Westdeutscher Zeitung vom 01.10.1994 hat die CDU auch beim Bundesverkehrsminister persönlich die bereits 1991 zugesagte Erneuerung des Belages mit einer lärmmindernden Decke angemahnt. Der CDU-Vorsitzende in der Rheinischen Post vom 14.01.1991:"Verkehrslärmschutzmaßnahmen für die Erkrather Bevölkerung würden mit Gewissheit kommen."
1985 hat Bernhard Osterwind in einer entsprechenden Anfrage darauf aufmerksam gemacht, dass in einem Teil der neuen Lärmschutzwände an der A 3 alter Straßenaufbruch eingebaut wurde, was grundwassergefährdend ist. Nachdem die Stadtverwaltung in der Antwort zunächst bestritt, dass derartiges Material eingebaut wurde, musste dann die Verwaltung nach langen Ermittlungen 1992 schließlich eingestehen, dass es wohl keine wasserrechtliche Erlaubnis für den Einbau dieser Materialien gegeben hat.
Am 15.09.1990 wurde in einer Bürgerversammlung in vollbesetzter Stadthalle eine Resolution (gemeinsamer Antrag von SPD, CDU, BmU, FDP und UWG, die GAB "Grün-Alternative-Bürgerliste" hat sich nicht beteiligt) mit einer Reihe von Forderungen gegen den Autobahnlärm beschlossen. Die CDU veranstaltete anschließend einen Autokorso als Protest gegen den Autolärm – das fand die BmU allerdings widersinnig und beteiligte sich an dieser Aktion nicht. Vor der Landtagswahl 1990 wurde von dem CDU-Vorsitzenden mehrfach sogar die "Besetzung" der Autobahn gefordert – bei aller Verzweiflung war dies der BmU zu gefährlich.
Im August 1990 hatte die BmU in einer Mitgliederversammlung beschlossen, als Ziel die Erneuerung der Oberfläche der A 3 mit einem "Flüsterasphalt" zu verfolgen. Der Belag, der zunächst auf der Autobahn verwendet wurde, war Teil eines misslungenen Experimentes. Der in Erkrath nur noch "singende Asphalt" genannte Belag war durch sehr feine Riefelung der Oberfläche, welche der unter den Pneus zusammengedrückten Luft ein Ventil bieten sollte, entstanden. Diese missglückte Oberfläche wurde Jahre später wieder oberflächlich abgeschliffen.
Im Mai 1990 hat der Stadtrat auf Antrag der BmU einen Appell mit zahlreichen Verbesserungsvorschlägen an den Bundesverkehrsminister gerichtet.
Im März 1990 legt die CDU-Fraktion einen Antrag vor in welchem herausgestellt wird, wie unerträglich es ist, dass 2 ½ Jahre nach den offiziellen Beschwerden immer noch keine Linderung des Verkehrslärms erfolgt ist. Immerhin gab es 1990 bereits Entwürfe für eine Verbesserung des Lärmschutzes in Höhe von 6 Mio. DM. Kernstück war der Abbruch der Wand auf der Neandertalbrücke und Ersatz durch eine wesentlich höhere, mehr absorbierende Wand. Zusätzlich sollte eine niedrige Wand auf dem Mittelstreifen errichtet werden. In anderen Teilabschnitten sollten die Wälle erhöht werden.
1989 wurde im Umweltausschuss (August) auf Antrag der BmU beschlossen, dass vor Baubeginn der Verbreiterung der A 46 Lärmmessungen vorgenommen werden, um den Istzustand der Situation festzuhalten.
Im Juli 1989 werden Pläne des Landschaftsverbandes (damals Straßenbaulastträger) bekannt, den Lärmschutz nachzubessern:Neandertalbrücke: zusätzliche Mittelwand und Erhöhung des Lärmschutzwalles Verlängerung des Lärmschutzwalles an der A 3 und Erhöhung des Walles im Bereich Unterfeldhaus durch eine Wand.(Gegen diese Pläne wendeten sich Kempener Bürger, da diese den Reflektionsschall der Lärmschutzwand auf Unterfeldhauser Seite fürchteten. Im Januar 1989 wird u.a. der BmU-Antrag angenommen (Planungs- und Verkehrsausschuss am 26.01.1989): "Der Bund als Baulastträger der Autobahn wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die zulässigen Richtwerte nicht überschritten werden. Es wird gefordert, dass der gleiche Aufwand betrieben wird, wie es an anderer Stelle (Wuppertal) geschieht, um vermeidbaren Lärm einzudämmen.1988 wurden Unterschriftenlisten z.B. bei der Stadtverwaltung und den Sparkassen ausgelegt. Bürger konnten sich hier mit ihrer Adresse eintragen, um dem Autobahnamt Krefeld mitzuteilen, welche Wohnquartiere von dem Lärm besonders betroffen waren.1979 und in den Folgejahren beschäftigte der Rat sich mit dem Planverfahren zur Verbreiterung der A 46. Auf Antrag von Bernhard Osterwind konnte im Sandheider Bereich durch Anlage einer Wall/Wand Kombination ein großer Teil der alten Bäume gerettet werden, welche in dem abschüssigen Gelände sonst dem breiten Lärmschutzwall zum Opfer gefallen wären.
Beenden wir hier mit einem willkürlichen Schnitt die ermüdende und rückblickende Chronik im Bemühen um eine wesentliche Verbesserung des aktiven Lärmschutzes an A 3 und A 46.
Der Autobahnlärm mindert die Lebensqualität in Erkrath zunehmend über das zumutbare Maß.
Zuständig ist eigentlich nicht der Stadtrat sondern in erster Linie der Bundesverkehrsminister und in zweiter Linie der Landesverkehrsminister. In der politischen Verantwortung sind also gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern die Landtags- und vor allem auch die Bundestagsabgeordneten. Unterschriftenlisten, Petitionen, Briefe, Einwohnerversammlungen, Autokorso und Beschlüsse von Fachausschüssen und des Stadtrates, Gespräche mit Abgeordneten und in Ministerien, Gutachten im Auftrag der Stadt, ein langjähriger Prozess haben in der Vergangenheit keine Entlastung gebracht.
Im Jahr 2008 ist durch neue Fakten (noch mehr Verkehr, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 07.03.2007 BVerwG 9 C 2.06) ein neuer Anlauf sinnvoll und notwendig:
Im März 2009 wurde das Gutachten von Dr. Driesen vorgelegt. Nach Dr. Driesen wird der Lärm- "Wunschwert" von nachts 50 dB(A) bei ca. 6000 Erkrathern übertroffen. Bis 2025 wird der Lärm um weitere 1,2 bis 1,3 dB(A) steigen.
Auf Antrag aller Fraktionen wird der Landesbetrieb Straßen aufgefordert, Flüsterasphalt für die Autobahn zu verwenden.
Wir kümmern uns
Bernhard Osterwind
BmU-Vorsitzender
(Stand Mai 2011)