Beschwerdeführer haben der BmU geschildert, dass PKW z.T. ab 4.15 Uhr die Fußgängerzone in Erkrath befahren. Daher wurde die Polizei als zuständige Behörde für den fließenden Verkehr vom Ordnungsamt informiert und um zusätzliche Kontrollen gebeten.
Außerdem sind die städtischen Kräfte bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs gehalten, bei ihren Kontrollen des ruhenden Verkehrs ggf. Anzeigen über die fahrenden Fahrzeuge zu notieren und an die Polizei weiterzuleiten.
Die komplette Schließung der Zufahrt über die Gerberstraße, welche von betroffenen Anliegern gefordert wird, hätte aber zur Folge, dass ein Teil der Anlieger/Zulieferer noch weitere Wege durch die Fußgängerzone nehmen müssen und eine kostenträchtige Polleranlage an der Kreissparkasse eine weitere Behinderung für z.B. Rettungsfahrzeuge darstellt.
Außerdem ist an Bernhard Osterwind von der BmU schon mehrfach der Wunsch herangetragen worden, dass betagten und behinderten Menschen ermöglicht wird, sich mit ihrem Einkaufsgut per Taxi in der Fußgängerzone abholen zu lassen. Eine Öffnung für den geplanten Bürgerbus wird ebenfalls von der BmU befürwortet.