Anders im bewohnten Abschnitt der Max-Planck-Straße. 2006 hatte das Gutachterbüro Peutz Lärmberechnungen für die Max-Planck-Straße vorgelegt. Dabei wurden 69 dB(A) am Tag gemessen und 56,2 dB(A) in der Nacht berechnet (ohne Zusatzlärm z.B. von der Autobahn berechnet). Nach den Kriterien für einen angemessenen Gesundheitsschutz lösen diese Werte Maßnahmen mit dem Ziel der Lärmminderung aus.
Die BmU-Fraktion hatte durch Gerd Paulus und Bernhard Osterwind verlangt, den bewohnten Bereich für LKW über 7,5 zu sperren und Tempo 30 zeitlich nicht zu begrenzen. Weiterhin regt die BmU-Fraktion die Anlage eines Schutzstreifens für Radfahrer an.
Vergebens: Was beim Autobahnlärm richtig war, ist beim Verkehrslärm auf der Max-Planck-Straße falsch. Plötzlich ist "zu laut" nicht mehr "zu laut".
CDU und FDP lehnten im Einklang mit der Verwaltungsmeinung diese Maßnahmen ab und schlugen auch keine anderen Maßnahmen vor. Nach CDU und FDP darf es also hier weiterhin zu laut bleiben und diese Fraktionen nehmen das gesundheitliche Risiko von ca. 100 Familien an der Max-Planck Straße mitleidlos zur Kenntnis. Konsequent wurde auch der Antrag der BmU abgelehnt, wenigstens eine aktuelle Lärmberechnung zu veranlassen.
Bernhard Osterwind: "CDU und FDP akzeptieren gesundheitsschädlichen Lärm für 100 Familien in Erkrath mitleidlos. Die Forderung an den Landesbetrieb für geringeren Lärm an den Autobahnen zu sorgen ist unglaubwürdig, wenn man sich weigert, in der eigenen Verantwortung liegende Hausaufgaben zu machen."
Da massive Fahrbahnschäden auf der Max Planck Str. sichtbar sind, fordert die BmU auch auf dieser Straße zusätzlich den Einbau von Flüsterasphalt.