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BmU kritisiert erneute Änderung am Bplan Erkrath Neue Mitte und befürchtet Parkplatzknappheit auch in den angrenzenden Wohngebieten
Dezember 2018

Aus dem Planungsausschuss


AM Spiritus erklärt, die BmU habe zwar der ersten Änderung des B-Planes zugestimmt. Die neuerliche Änderung werde aber von der Fraktion der BmU abgelehnt. Nach Ansicht der BmU sei der Mindeststandard von einem Stellplatz pro Wohneinheit unverzichtbar. Je nach Größe der Wohneinheiten werde dieses Ziel schon im Hinblick auf die anstehende Restbebauung erheblich verfehlt. So fehlten bei Einzelgrößen von 50 m² bei vier Wohneinheiten bereits zwei Stellplätze. Letztlich komme es nicht einmal darauf an. Denn mit der Änderung des Stellplatz-Schlüssels auch für die bereits errichteten Einheiten müsse davon ausgegangen werden, dass für die noch zu errichtenden Geschossbauten überhaupt keine weiteren Stellplätze mehr erforderlich seien. Dass die Verwaltung auf Befragen erklärt habe, sie könne keine Auskunft zur Anzahl der noch vorgesehenen Stellplätze geben, sei nicht akzeptabel und stehe der Beschlussfassung nach diesseitiger Ansicht zwingend entgegen. Die Errichtung der restlichen Geschossbauten ohne weitere Stellplätze widerspreche dem Grundgedanken der ursprünglichen Planungsabsicht extrem. Es könne vernünftigerweise auch nicht um Erziehung der Bewohner zur Nutzung des öffentlichen Verkehrsangebotes gehen, sondern darum, ein Zuparken der Straßenbereiche zu verhindern und die typischen Bedürfnisse der Anwohner (u.a. Pendler und Senioren) abzudecken. Im Gegensatz zum Hinweis des Investors seien die Parkflächen des Gerberplatzes keine geeignete Ersatzfläche für die durch die Änderung des Bebauungsplanes entfallenden Stellplätze. Die mit der Vorlage der Verwaltung zu Grunde gelegte Begründung sei vom Investor vorbereitet und verursache falsche Vorstellungen, soweit der Eindruck erweckt werde, als sei die Bebauung ohne die Änderung des B-Planes fraglich und als gehe es primär darum, durch optionale Stellplatzflächen flexible Grünbereiche zu ermöglichen. Der Markt für Immobilien sei zurzeit optimal. Die bereits errichteten Gebäude seien nach Vortrag des Investors voll vermietet. Die neuen Geschossbauten seien mit Sicherheit leicht zu vermieten bzw. zu verwerten – dies auch ohne weitere Stellplätze. Die optionale Stellplatzflächen dürften vom Investor allenfalls realisiert werden, wenn und soweit der Verkauf einer einzelnen Wohneinheit von einem unmittelbar zugeordneten neuen PkW-Stellplatz in unmittelbarer Nähe zum betreffenden Geschossbau abhänge. Die neuerliche Änderung des B-Planes diene offensichtlich nur der Kostensenkung und damit der Optimierung des Gewinns. Ein Vorteil für die Stadt sei nicht erkennbar.