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BmU unterstützt Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Die BmU-Fraktion hat im Dezember 2018 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Abschaffung der Straßenbaubeiträge“ beantragt.
Im Rat wurde am 26.02.2019 einstimmig angenommen, dass der Rat der Stadt Erkrath an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eine Resolution zur Änderung des § 8 KAG mit folgendem Inhalt richtet:
„Der § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wird so geändert, dass die Rechtsgrundlage für Straßenbaubeiträge in NRW abgeschafft wird und somit die Kommunen keine Ausbaubeiträge mehr von Anliegern erheben. Die Einnahmeausfälle der Kommunen sind durch angemessene Zuweisungen des Landes an die Kommunen zu kompensieren. Ein angemessener Eigenanteil der Kommunen bleibt bestehen.“

Begründung:
Die Erhebung von Anliegerbeiträgen in der Stadt Erkrath zeigte in der Vergangenheit, dass es weder gelungen ist, Abrechnungsverfahren zu finden, welche im Allgemeinen, erst Recht nicht im Einzelfall, als gerecht empfunden werden, noch wurden die Abrechnungen zeitnah erhoben.
Der administrative Aufwand zur Abrechnung und die z.T. sich anschließende Betreuung der Rechtstreitigkeiten eines Rechtsgebietes mit einer weiter zuwachsenden, detailreichen, jahrzehntelangen Rechtsprechung, waren personalintensiv und zum Teil nur durch weitere Kosten durch z.B. Rechtsgutachten zu bewältigen.
Die Kommunen sollen demnach zukünftig keine Ausbaubeiträge von Anliegern mehr erheben. Einnahmeausfälle sollen durch einheitliche und zweckgebundene Zuweisungen des Landes an die Kommunen kompensiert werden.
Dies ist in Zeiten erheblich gestiegener Einnahmen bei Land und Bund zu rechtfertigen. Die mit der Maßnahme verbundene Entbürokratisierung und Entlastung der Gerichte ist selber bereits nennenswerter Teil der Gegenfinanzierung.

 

Die Unterschriftenliste finden Sie unter:
https://www.steuerzahler-nrw.de/getfile.php?id=d2272bf973d57d3f05089767e504c2af