Sehr geehrte Frau Schimke,
die BmU-Fraktion bittet um Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
"Denkmalschutz Bayerpark"
Begründung:
In der Vergangenheit hat es mehrfach Diskussionen über Parkplätze, An- und Umbauten im Bereich des Bayerparks gegeben. Auf dem Gelände befinden sich mehrere einzelne Baudenkmäler.
§ 2 des Denkmalschutzgesetz NRW(DSchG NRW) bestimmt in Absatz 2:
Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Ebenso zu behandeln sind Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen sowie andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Historische Ausstattungsstücke sind wie Baudenkmäler zu behandeln, sofern sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Wir beabsichtigen die Verwaltung um eine Vorprüfung, federführend durch die Untere Denkmalbehörde, zu bitten mit dem Ziel, die Denkmalwürdigkeit des Bayerparks zu prüfen. Damit verbunden soll der Auftrag sein, das Areal "Bayerpark" im Sinne der Denkmalwürdigkeit abzugrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Osterwind
Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Antrag ist unter Vorlage 98/2008 im Ratsinformationssystem nachzulesen (www.erkrath.de). Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr hat im August 2008 beschlossen, die Verwaltung mit der Prüfung der Denkmalwürdigkeit zu beauftragen. Die BmU hat gleichzeitig die Restaurierung und Sicherung des Pavillon gefordert und dazu eine Ortsbesichtigung beantragt.