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August 2006: Denkmalschutzanfrage Bayerpark

Sehr geehrter Herr Werner,

hiermit stelle ich die Anfrage zur nächsten Ratssitzung, ob der Bayerpark denkmalschutzwürdig ist. Ich bitte diese Frage nicht nur mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sondern auch mit der Oberen Denkmalschutzbehörde abzustimmen.

Ich möchte im übrigen auch auf diesem Wege meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, dass zwischen der Unteren Denkmalbehörde und dem Investor eines Bürohaus neben dem Kutscherhaus Verhandlungen und Vereinbarungen getroffen werden, ohne dass dem Rat irgendwelche Informationen zur Denkmalwürdigkeit des Kutscherhauses vorliegen. Das Denkmalschutzgesetz gibt auf, dass die besonderen Aspekte des jeweiligen Objektes dargestellt werden. Diese Unterlagen fehlen uns völlig und wären Basis für die Meinungsbildung. Es fehlt auch der förmliche Beschluss, dass es sich um ein Denkmal handelt. Uns beratende Fachleute lehnen die vorgelegten Pläne zur "Erweiterung" des Kutscherhauses durch einen "Anbau" als unvereinbar mit dem Denkmalschutz ab.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Osterwind

BmU-Fraktion