August 2006: Argumente gegen eine Bebauung im Bayerpark
Am 25.10.2005 hat der Ausschuss für Planung-, Umwelt und Verkehr (PlUV) mit Mehrheit beschlossen, ein Änderungsverfahren zum derzeitigen Baurecht (= Grünfläche) im Bereich des Bayerparks einzuleiten.
In der Sitzung am 15.08.2006 hat der PlUV den Aufstellungsbeschluss mit den Stimmen von CDU und FDP abgesegnet. Der Stadtrat berät darüber am 05.09.2006.
Es soll nördlich des Kutscherhauses ein gewerblich genutzter Bau (ca 800 m² Nutzfläche, 26 x 18 m, verglastes Eingangsgeschoss) errichtet werden. Die ursprüngliche Planung wurde nach einer Bürgeranhörung leicht gekürzt, da der Bau auch auf öffentlichem Grund gestanden hätte. So stünde er jetzt nur auf Privatland, allerdings über die Abstandsflächen hinaus.
In einer Unterschriftenaktion haben sich bislang über 2400 Erkrather Bürger gegen dieses Projekt ausgesprochen.
Die Argumente sind:
- Erhaltung des Parkcharakters des Bayerparks als städtebauliches Gegengewicht zu den stark verdichteten Bereichen Hochdahls.
- Erhaltung einer ortshistorisch bedeutenden Parkanlage und eines wichtigen Biotops. Eine Stadt, die etwas auf sich hält, tastet keinen Park an.
- Der Bayerpark ist eine bedeutende innerstädtische Grünzone mit wichtiger Funktion für den Naturhaushalt und ein gesundes Klima.
- Die Lindenallee ist aufgrund der Baumaßnahmen und möglicher Verkehrssicherungspflichten akut in Gefahr.
- Gewerbegrundstücke in vielen gut erschlossenen Gewerbegebieten stehen zur Verfügung, u.a. bietet die Stadt selbst am Bessemer Feld Gewerbegrundstücke an (insgesamt 20.000 m2). Auch gegenüber dem Bayerpark - Ecke Schimmelbuschstr./ Hauptstr. bestünde eine Möglichkeit.
- Mit dieser ersten Genehmigung fehlen künftig grundsätzliche Argumente, weiteren Interessenten in den Grünzonen Baugenehmigungen (und damit z.T. erheblichen Spekulationsgewinn) zu verwehren.
- Es fehlt ein städtebauliches Konzept, in welchem der künftige Flächenbedarf von Naherholung und Gewerbe geordnet wird.
- Es werden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen, es sollen nur bereits in Erkrath bestehende verlagert werden.
- Hier wird das (wirtschaftliche) Eigeninteresse dem Allgemeinwohl übergeordnet.
- Entscheidungen des Rates und der Verwaltung der Stadt sollten das öffentliche Interesse vertreten.
- Das Argument des Besitzers, dem die CDU folgt, dass er das Kutscherhaus nur sanieren könne, wenn er das Bürogebäude anbauen dürfe, ist nur vorgeschoben. Er war in der Lage, die Bayervilla im großen Stile zu renovieren, lässt aber das Kutscherhaus verkommen, wohl mit Hintergedanken.
- Warum hat die Verwaltung bislang nie die denkmalschutzwürdigkeit des Bayerparkes und des Kutscherhauses geprüft?
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