BmU stellt Erschließungskostenerhöhung zur Diskussion
(Dezember 2021)
Die Stadt will weniger für die Straßenerneuerung bezahlen. Das sollen die Bürger übernehmen!
Liebe Erkratherinnen und Erkrather,
der sogenannte Erschließungskostenanteil für straßenbauliche Maßnahmen soll enorm steigen. Was sagen Sie?
Im Dezember soll innerhalb einer Woche beraten und beschlossen werde, dass der Anteil der Bürger an den Erschließungskosten (das steht z.B. bei der Hauptstraße, Bergstraße, Morper Allee und Wielandstraße an) steigen. Bauen wird immer teurer, die Stadt will zusätzlich künftig ihren Anteil drastisch senken und stattdessen den Anteil der Anlieger an den Straßenkosten deutlich erhöhen. Vorgang 26/2021 gibt darüber im Ratsinformation der Stadt genauere Auskunft.
https://erkrath.ratsinfomanagement.net/
Hier Auszüge:
für eine Hauptgeschäftsstraße: |
Aktuell (%) |
Geplant (%) |
Fahrbahn |
40 |
55 |
Radweg |
40 |
55 |
Parkstreifen |
60 |
70 |
Gehweg |
60 |
70 |
Beleuchtung |
50 |
65 |
Oberflächenentwässerung |
50 |
65 |
unselbständige Grünanlagen |
0 |
65 |
Haupterschließungsstraßen |
Aktuell (%) |
Geplant (%) |
komb. Rad-/ Gehweg |
0 |
65 |
Beleuchtung und Oberflächenentwässerung |
30 |
55 |
Hauptverkehrsstraßen |
Aktuell (%) |
Geplant (%) |
Fahrbahn |
10 |
25 |
Am 15.01.2019 ist auf Antrag der unabhängigen Wählergemeinschaft BmU der Fachaus-schuss des Erkrather Stadtrates der Resolution an den Landtag gefolgt, wie in anderen Bundesländern auch, die Erschließungskosten für Anlieger abzuschaffen.
„Die BmU-Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Erkrath an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eine Resolution zur Änderung des § 8 KAG mit folgendem Inhalt richtet: „Der § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wird so geändert, dass die Rechtsgrundlage für Straßenbaubeiträge in NRW abgeschafft wird und somit die Kommunen keine Ausbaubeiträge mehr von Anliegern erheben. Die Einnahmeausfälle der Kommunen sind durch angemessene Zuweisungen des Landes an die Kommunen zu kompensieren. Ein angemessener Eigenanteil der Kommunen bleibt bestehen.“
Das Beratungsergebnis sah seinerzeit wie folgt aus: 15 Stimmen dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen.
Jetzt soll auf Vorschlag der Verwaltung das Gegenteil geschehen. Verständlich bei der Haushaltspolitik der letzten Jahre. Vor der Wahl hat man das nicht gesagt.
Was meinen Sie? Immerhin sind mit der Morper Allee Bürgerinnen und Bürger, die gerade Opfer der Hochwasserflut wurden, besonders betroffen.
Dass nach der Landtagswahl 2022 die Beiträge für künftige Erschließungsfälle wieder abgeschafft werden, ist nicht unwahrscheinlich.
Bernhard Osterwind, bmu@bmu-erkrath.de