Die BmU hat Fragen zum Schulstandort Sandheide
September 2019
Es hat die BmU überrascht, dass die Verwaltung 2012 die Neuerrichtung der Kindertagesstätte Gretenberg auf dem Grundschulgelände für unverträglich hielt, die gemeinsame und benachbarte Beschulung von Grundschulkindern (1-4) mit Förderschulkindern (1-10) im Gegensatz dazu aber schon. Im ersteren Fall wurde auf das unterschiedliche Alter/Entwicklungsstadium abgehoben.
Daher hat die BmU folgende Fragen an die Verwaltung gerichtet.
1. Aus der Vorlage der Verwaltung geht nicht hervor, wie man pädagogisch vertreten kann, dass Förderschülern der Jahrgänge 5-10, weiterhin am Grundschulstandort verbleiben sollen. Diesen eigentlich zu fördernden Schülern wird vermittelt: ihr bleibt bei den Kleinen, eine Trennung von den Altersgenossen wird herbeigeführt durch fortwährende Vergesellschaftung mit den jüngsten Jahrgängen. Ihren Standort in der Gesellschaft wird den Förderschülern durch den Schulträger (!) strukturell zugewiesen.
Bevor wir über räumliche Konsequenzen näher nachdenken können, bitten wir die Verwaltung, im Ausschuss, besser noch in einer Mail vor der Sitzung, darzulegen, warum die Variante der gemeinsamen Beschulung in der Sandheide von Grundschülern und Kindern mit Förderbedarf (1-4) von der Verwaltung offenkundig nicht weiter verfolgt wurde. Die Beschulung der Förderschulkinder in den Jahrgängen ab 5 würde dann in einer „weiter führenden“ Schule (Standort Hilden?) erfolgen. Die Schüler erfahren eine Entwicklung, wie sie jeder Schüler erfährt.
Mit welchem Ergebnis hat die Verwaltung aus pädagogischer Sicht die weiteren Alternativen geprüft:
2. Nutzung des Teilstandortes Erkrath in den Klassen 1-4 und Zuweisung der Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 zum Beispiel zum Hauptstandort nach Hilden?
3. Benachbarte integrative Beschulung der Jahrgänge 1-4 in der Sandheide und Verlegung des Standortes für die Jahrgangsstufe 5-10 an ein bestehendes Schulzentrum. Zum Beispiel durch die Nutzung des Grundstückes ehemaliges Hallenbad Hochdahl?
Aus unserer Sicht haben diese Varianten im Hinblick auf die Inklusion der Schülerinnen und Schüler der Klasse 5-10 den Vorzug, dass diese Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I nicht bis Klasse 10 einem Grundschulstandort zugewiesen werden. Dies kann das Selbstwertgefühl der Schülerinnen und Schüler nicht stärken sondern behindert sie. Der Kontakt mit Gleichaltrigen wird gleichsam institutionell/strukturell unterbunden.
Daraus sich ergebende Konflikte sind zu befürchten.
Von daher wäre eine Verlegung des Standorts für die Klassen 5-10 an einem nicht mit einer Grundschule verbundenen Standort sicherlich im Hinblick auf die angestrebten Erziehungsziele hilfreich unterstützend.
Für die GGS Sandheide ergeben sich darüber hinaus besondere Möglichkeiten einer intensiveren Kooperation mit dem Förderzentrum.
Wir bitten um Stellungnahme, warum diese Überlegungen in der Vorlage nicht näher ausgeführt werden.
Gegebenenfalls ist ein schulfachliches Beratungsbüro mit Erfahrung in diesem Sektor zu beauftragen, ergänzend ein Szenarium zu entwickeln, das diese Gesichtspunkte berücksichtigt.