BmU sieht den gemeinsamen Neubau der Grundschule Sandheide zusammen mit der Förderschule kritisch
Juni 2019
Grundschule Sandheide zusammen mit der Förderschule errichten? - Nur die BmU lehnt dies ab.
Die BmU verlangte im Interesse des Integrationsgedankens, dass am Standort der neu zu errichtenden Grundschule die Jahrgänge 1-4 der Förderschule, nicht aber 5-10 errichtet werden. Letztere sollten nicht zurückbleiben, sondern Ihnen sollte ebenfalls, wie den Grundschülern, die gemeinsame Beschulung in einem altersgleichen Schulzentrum angeboten werden.
So die Meinung der BmU, im Gegensatz zum Beispiel zur Gegenposition durch SPD, CDU und den Bürgermeister. Argumentativ konnte man im Ausschuss den Eindruck gewinnen, dass die Grünen näher an den Bedenken der BmU waren, letztlich sich aber der Schulkonferenz anschlossen.
Bernhard Osterwind: “Kaum nachzuvollziehen, dass vor einigen Jahren die Anregung der BmU, zusammen mit der Grundschule eine Kita zu errichten, aus pädagogischen Gründen unter Hinweis auf die Altersdifferenz abgelehnt wurde, die gleiche Fachverwaltung aber die Vergesellschaftung der Grundschüler mit Schülern höheren Förderbedarfs der Klassen 5-10 begrüßt.“
Dazu auch die Meinung der stellvertretenden Bürgermeisterin Sabine Lahnstein auf facebook: „Da bin ich mit der BmU Erkrath einer Meinung. Auch ich finde, dass die Altersunterschiede der jeweiligen Schüler nicht zusammen passen. Der Integrationsgedanke, übrigens auch der körperlich behinderten Kinder, ist leider noch nicht überall angekommen und wird mit dieser Entscheidung den Schülern ab der 5. Klasse somit auch verwehrt! Ihnen wird keine Gelegenheit geboten sich mit gleichaltrigen aus zu tauschen und sich ihrem Alter entsprechend auch über die pädagogischen Lehren hinaus zu entwickeln. Sehr schade !! Schade auch, dass die Behindertenbeauftragte der Stadt Erkrath - Marion Kremerius m.E.n. nicht involviert war!“
Hierzu auch eine Anfrage der BmU:
Ernst Eumann , BmU 25.6.2019
Betrifft: Campus Sandheide
Sehr geehrter Herr Schwab-Bachmann,
in der Diskussion um den Campus Sandheide war auch in der letzten Sitzung des ASS und ASW deutlich zu vernehmen, dass die Bedenken hinsichtlich des Standortes Förderschule mit den Klassen 1 - 10 und einer Grundschule nicht ausgeräumt sind. Insbesondere die Betroffenen (Schulkonferenz GS Sandheide) vor Ort haben ihre Bedenken ja noch einmal schriftlich formuliert.
In diesem Zusammenhang fragen wir erneut, warum in der Sitzung vom 6.9.2018 die Frage der Gründung von Teilstandorten (Klasse 1-4, Klasse 5-10) mit Vehemenz von der unteren Schulaufsicht abgelehnt und als rechtlich nicht zulässig gekennzeichnet wurde und der Träger sich dieser Auffassung angeschlossen hat, obwohl von Seiten des Bürgermeisters und der Verwaltung Offenheit des Prozesses betont wurden.
Nach Auskunft des Ministeriums für Schule und Bildung ist eine derartige Trennung sehr wohl möglich und die neue Mindestgrößenverordnung der Landesregierung (vom 18. Dezember 2018, die zum 1.8.2019 in Kraft tritt) hätte auch in Verbindung mit dem Schulgesetz des Landes NRW den entsprechenden rechtlichen Rahmen abgegeben.
Abschließend bitten wir um Auskunft, warum diese Option dem Ausschuss entgegen der von der Verwaltung betonten Offenheit nicht präsentiert worden ist?
Ernst Eumann, BmU