BmU gegen die neue Festlegung der Zügigkeiten
(Oktober 2017)
Die BmU-Fraktion hat sich klar gegen die Festlegung der Zügigkeit bei den Grundschulen und den weiterführenden Schulen ausgesprochen. Aus unserer Sicht ist dies eine Engführung. Dass die alte flexiblere Regelung aufgegeben wird, führt dazu, dass der Elternwille weniger gehört wird. Als Beispiel sei die Sechseckschule genannt, die nun auf zwei Parallelklassen begrenzt ist und somit maximal 56 Kinder aufnehmen kann. Für 2018 gibt es dort allerdings 79 Anmeldungen. Zwar gibt es die Möglichkeit, dass die Schulen einen Ausnahmeantrag stellen können, über den der Bürgermeister entscheidet, für 2018 ist aber abzusehen, dass der Sechseckschule keine drei Klassen ermöglicht und somit viele Abweisungen erfolgen werden.