Die Bewertung der BmU:
-Ja, zu Inklusion.
Aber diese darf nicht zu einer Reduzierung der Standards in der Förderung der betroffenen Kinder und Jugendlichen führen.
-Ja zur neuen Struktur.
Daher sind die Versuche, Ressourcen zu sparen, mit besonderer Skepsis zu betrachten und im Fall der Aufgabe des gebundenen Ganztags deutlich zu kritisieren.
Insgesamt stimmt die BmU dem Konzept aber zu. Es setzt Vorgaben um, die letztlich von der derzeitigen Landesregierung gemacht wurden.
Der Kreis Mettmann hat sich dabei zu einer Umsetzung der Vorgaben entschieden, die von Augenmaß, Sicherung einer ortsnahen Beschulung und der Wahrung des Wahlrechtes der Eltern bestimmt ist. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen. Erkrath behält mit einer Dependance des Förderzentrums Mitte (Hilden-Haan-Erkrath) einen Standort.
Die Ausführungen zur pädagogischen Umsetzung des Konzeptes zeigen, welche Anstrengungen inzwischen unternommen worden sind. Allerdings verbirgt sich hinter einer Vielzahl an euphemistischen Formulierungen Probleme und Schwierigkeiten, die im Alltag leicht zu einer für die Betroffenen (Kinder wie Lehrer und Eltern) Minderung der derzeitig bestehenden Qualität von Forderung führen kann.
Diese Schwierigkeiten liegen darin, für die allgemeinbildenden Schulen sicherzustellen, dass jeweils die vor Ort benötigten sonderpädagogischen Fachkräfte in hinreichender Zahl mit hinreichenden Stunden vorhanden sind. Darauf deuten Formulierungen wie „trotz gewisser Schwierigkeiten in der aktuellen Ressourcenverteilung ….“ hin.
Die bereits bestehenden Schwierigkeiten im Bereich der Grundschulen haben ja schon einen Vorgeschmack von dem vermittelt, was sich zukünftig ereignen wird. Die Stadt ist an dieser Stelle mit“ Inklusionshelfern“ eingesprungen, was allerdings nie sonderpädagogisches Fachpersonal ersetzen kann.
An anderer Stelle heißt es bezeichnenderweise ja auch, dass es außerordentlicher Anstrengungen der Schulaufsicht bedarf, um eine entsprechende Personalversorgung sicherzustellen.
Wenn man die vom Kreis durchgeführte wissenschaftliche Begleitung des Versuches liest, zeigen sich auch sehr problematische Befunde. Dies wird von den Autoren nicht ganz so scharf gesehen. Aber in den Berichten ist auch zu lesen, dass Inklusion für die Betroffenen an den Schulen leicht zur Exklusion wird.
Eine wissenschaftliche Untersuchung 2015 in allgemeinbildenden Schulen mit Inklusion zeigt auf, dass diese mit einer äquivalenten und pädagogischen überfordert sind, da die personellen Ressourcen nicht zur Verfügung gestellt werden.
Als nicht nachvollziehbar, fachlich kaum begründbar ist die Tatsache, dass der gebundenen Ganztag im Primarbereich zukünftig nicht mehr genehmigt werden wird. Dies spart dem Land Lehrerstellen, schiebt die Verantwortung mit offenem Ganztag auf die Schulträger und die Eltern, die an dieser Stelle dann zahlend einspringen müssen.
Neugierig kann man sein, was die Betroffenen von dem integrativen Unterricht (verschiedener Handicaps) an den Förderschulen halten. Hier scheint manche Frage (Gruppengröße, Lehrerzuweisung etc.) nicht geklärt.
Zu den finanziellen Aspekten bleibt festzuhalten, dass es richtig ist, wenn der Kreis zum Träger der neuen Förderschulstruktur wird. Im Hinblick auf einheitliche Standards im Kreis ist die Trägerschaft durch den Kreis sicherlich von Vorteil.
Für Erkrath ergeben sich daraus Fragen:
Wie viel muss im laufenden Schuljahr noch zur Standardhebung des Gebäudes der Fröbelschule investiert werden?
Gibt es schon Vorstellungen über die Größenordnung der Miete, mit der eine kostendeckende Pflege und Unterhaltung des Gebäudes sichergestellt werden kann?
Was ist mit den städtischen Kräften (z.B. Sekretariat, Hausmeister, Sozialarbeiter, Reinigungsdienste), die an der Förderschule tätig sind? Gibt es bereits Verhandlungen mit dem Kreis über die Übernahme des Personals bzw. über die Kostenübernahme?