Angesichts des WM-Spiels der deutschen Fußballnationalmannschaft war der Rat schon auf 14:00 gelegt worden. Aber trotzdem wurden wir nicht rechtzeitig fertig: Unglaubliche 4 Stunden waren nötig, um die Ausschüsse des neuen Rates zu gründen.
Der Zank bezog sich u.a. auf die Ausschussgrößen. Grüne und SPD plädierten für möglichst große Ausschüsse, in denen gerade Grüne und SPD im Verhältnis profitieren würden. R. Knitsch (Grüne) versuchte dies mit einem Vergleich zur kleinsten Fraktion (FDP) zu begründen, allerdings blieb dieser Vergleich bei den Grünen stecken, auf andere Fraktionen weitete er diesen nicht aus. Da aus demokratischen Gesichtspunkten vereinbart wurde, auch der kleinen FDP in jedem Ausschuss einen Sitz einzuräumen, wird das Mandatsverhältnis immer verzerrt, es ist aber nicht einzusehen, warum es dann aus Grünensicht gerecht sein soll, wenn diese 2% im Verhältnis gewinnen, die BmU z.B. aber einen deutlichen Verlust hinnehmen soll.
Mehrheitlich, u.a. in geheimer Abstimmung, wurde dann die Ausschussgröße auf 15 festgesetzt. Aus Sicht der BmU bildet diese Ausschussgröße das Wahlergebnis vernünftig ab und der (finanzielle) Aufwand ist somit auch geringer.
Um die Kasse Erkraths zu schonen, hat die BmU bewusst auch auf den Posten eines stellvertretenden Bürgermeisters verzichtet.
Anlass zur Diskussion gab dann auch noch der Besetzungsvorschlag der Grünen für drei Ausschüsse, in die Peter Knitsch als Vertreter bestellt werden sollte. Dies stieß bei der Mehrheit der Ratsmitglieder auf Unverständnis und Ablehnung. Nicht weil man etwas gegen ihn hätte, ich selber schätze ihn als engagierten und redegewandten Politiker, sondern da er als Staatsekretär im Verbraucherschutzministerium NRW tätig ist. Die BmU schließt sich hier der Auffassung des Bürgermeisters an, dass eine stimmberechtigte Tätigkeit in einem Ausschuss mit der beruflichen Tätigkeit als Staatssekretär unvereinbar ist. Hier vermisse ich das Fingerspitzengefühl der Grünen. Schließlich ist ein Staatssekretär als Mitglied der Landesregierung weisungsbefugt und hat Einfluss auf die unterstehenden Hierarchien. Wenn schon kleine Sachbearbeiter einer städtischen Verwaltung kein Ratsmandat ausüben dürfen, sollte dies für einen Staatssekretär erst recht gelten.